Hallo,
wir haben bei einer Arbeitnehmerin folgendes Problem.
Die Krankenkasse möchte rückwirkend vom 31.01.2023 - 27.02.2023 eine Meldung mit Grund 34 übermittelt bekommen und anschließend mit Grund 13.
Zum Sachverhalt ist zu sagen:
Die Arbeitnehmerin bezieht Vollrente und hat daher keinen Anspruch auf Krankengeld. Dies wurde ursprünglich falsch eingegeben mit Fehlzeit "Krankengeld".
Wie können wir das nachträglich in Lodas einpflegen und korrigieren?
Bei Erstellung der Lohnabrechnung April haben wir rückwirkend schon einmal die Fehlzeit: 31.01. - 27.02.2023 "Krank über 6 Wochen bei voller Erwerbsminderungsrente/Altersente" hinterlegt. Mit der Lohnabrechnung April wurde jedoch nichts ausgelöst und die Meldungen fehlen immer noch.
Bei einer Erkrankung mit gleichzeitigem Bezug der Erwerbsminderungsrente ist eine Unterbrechung zu melden, wenn die Unterbrechung mehr als einen Zeitmonat dauert (siehe z.B. hier die Info bei Haufe: Kolumne Entgelt: Wann die DEÜV-Unterbrechungsmeldung erfolgt | Personal | Haufe).
Da eine Überschreitung hier nicht vorliegt wurde somit vom Programm (korrekt) keine Meldung erstellt.
Guten Tag Herr Lutz,
unser Fehler lag darin, das wir eine Mitarbeiterin die Altersvollrente bezieht, zunächst so in der Fehlzeit schlüsselten, als würde diese Krankengeld beziehen dürfen.
Daher hat uns die Krankenkasse angeschrieben, auf den Fehler hingewiesen und mitgeteilt das folgende Meldungen benötigt werden:
Vom Zeitraum 31.01.23 - 27.02.23 - Meldung 34
Vom 11.03 - Meldung Grund 13
Wir hinterlegten den Zeitraum 31.01 - 27.02. mit der Fehlzeit "Krank über 6 Wochen bei voller Erwerbsminderungsrente" aber wie ist der Zeitraum vom 01.03 - 10.03 zu schlüsseln, damit die Meldungen generiert werden?
Es wäre hilfreich, wenn du mal den kompletten Fehlzeitenverlauf nennen könntest.
Beginn der AU, Beginn des theoretischen Krankengeldes, letzter Tag der AU.
Guten Morgen,
in Lohn und Gehalt gibt es den Ausfallschlüssel KO - Krank ohne Krankengeld. Mit dieser Meldung erzeugt sich dann nach der Monatsfrist die Meldung 34.
Wir hatten jetzt den gleichen Fall: Mitarbeiter war bereits in 12/2023 wegen der gleichen Krankheit 6 Tage im Kranken- geld und jetzt ab 22. März 2024 nochmals - gleiche Krankheit - erkrankt. Dadurch wurde im April die Meldung 34 er- zeugt. Nach Rücksprache mit der betreffenden Krankenkasse wurden wir jetzt darauf hingewiesen, dass dann bei Wiederaufnahme der Arbeit eine Anmeldung Grund 13 - Sonstige Gründe gestellt werden muss. Unser Mitarbeiter hat jetzt am 06. Mai 2024 die Arbeit wieder aufgenommen und bei der Probeabrechnung haben wir auch die Meldung Grund 13 erhalten. Folglich wird alles richtig erstellt.
Gruß
Martina