Hallo,
ich soll eine Meldung 57 abgeben (Zeitraum bis einschließlich 31.12.2018). Als ich die Aufforderung erhalten habe war der Dezember sowie die Jahresmeldung bereits erstellt.
Ich habe die Daten nachträglich erfasst, aber es hat keine Übermittlung mit der Januar Abrechnung gegeben.
Kann ich nachträglich die Gesonderte Meldung übermitteln oder muss ich dies über das SV-net tun?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
U. Bernzen
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Bernzen,
wenn neben der 57er Meldung im gleichen Monate eine andere SV-Meldung für den Mitarbeiter erstellt wird, dann wird die 57er Meldung nicht erstellt. Der Grund hierfür ist, dass alle notwendigen Daten mit der anderen SV-Meldung bereits gesendet werden und diese Vorrang ggü. der 57er Meldung hat.
D. h. eine 57er Meldung kann immer nur dann erstellt werden, wenn es sonst keine SV-Meldung gibt.
Gruß
B. Niggemann
Hallo Herr Niggemann,
was ist dann zu tun?
Gruß
U. Bernzen
Eigentlich nichts. Aber meistens ist es besser kurz bei der Rentenversicherung anzurufen und denen mitteilen, dass bereits eine Jahresmeldung rausging und ob diese schon verarbeitet wurde. Damit ist dann die Angelegenheit erledigt.