Hallo,
Folgende Situation: Unternehmen beschäftigt im Jahr 2024 nur einen Ferienjobber, alle anderen Mitarbeiter wurden in 2023 verabschiedet. Da nicht sicher ist, ob und wann das Unternehmen wieder neue Mitarbeiter einstellt oder ob wieder nur Ferienjobber beschäftigt werden, 2025 bis jetzt geschehen, soll die Mitgliedschaft in der BG im Programm nicht beendet werden.
Für 2024 wurde ein elektronischer Lohnnachweis erstellt mit dem Meldegrund 01. Diesen hat die BG nicht verarbeitet und stattdessen eine Schätzung auf Grund des Vorjahres zur Grundlage des BG Bescheides 2024 gemacht.
Es soll ein Lohnnachweis mit Meldegrund 07 erstellt werden. Für 2024 hat die BG jetzt die Meldung auf Nachfrage als Grundlage akzeptiert. Es sieht aber danach aus, als ob die gleiche Situation sich im Dezember 2025 mit dem elektronischen Lohnnachweis wiederholen könnte.
Wie kann man hier vorgehen? Gibt es eine Möglichkeit, ohne dass die Mitgliedschaft beendet werden muss?
Kurzfristige Beschäftigte sind ja auch uv-pflichtig.
Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Ansätze 🙂
GH
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @GH,
der Lohnnachweis mit Meldegrund UV07 (Beschäftigungsende aller Mitarbeiter) kann nur mit Beendigung der Mitgliedschaft erstellt werden.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument 9225987.
@GH schrieb:Wie kann man hier vorgehen?
Mitgliedschaft beenden, wenn keine AN mehr da sind. Und dann reaktivieren, wenn er wieder welche einstellt. Anders bekommst du das nicht hin.