Hallo,
ich habe einen Mehrfachbeschäftigten Midijobber. Das Einkommen aus der anderen Beschäftigung beträgt monatlich 0,00 EUR (Elternzeit).
Unter Personaldaten/Sozialversicherung/Mehrfachbeschäftigung habe ich unter Allgemeine Daten den Haken bei Mehrfachbeschäftigung sowie die Angaben zum laufenden Entgelt/Einmalzahlungen jeweils mit 0,00 EUR hinterlegt. In der Registerkarte Midijob habe ich alle SC-Brutto-Werte mit 0,00 EUR hinterlegt und 30 SV-Tage vorgetragen.
Trotzdem sagt mir das Fehler-/Hinweisprotokoll dass keine Angaben zum SV-Brutto aus weiteren Beschäftigungen gemacht wurden.
Sollte ich jetzt am Ende etwa überall 0,01 EUR hinterlegen nur damit das Programm was hat? Das kann doch auch keine Lösung sein.
Hat jemand einen ähnlichen Fall? Wie habt ihr das gelöst?
Und dürfen hier die Programmiere von Datev nochmal ne Nachschicht einschieben?
Ich hatte noch nicht diesen Fall, aber da die andere Beschäftigung wegen Elternzeit ruht, würde ich die Mehrfachbeschäftigung deaktivieren. Für die andere Beschäftigung wurde schließlich eine Unterbrechungsmeldung erstellt.
Ja, das kann man machen. Sieht allerdings auch ein wenig seltsam aus, wenn ich mit Steuerklasse 6 abrechne und kein Vermerk auf dem Lohnzettel zur Mehrfachbeschäftigung vorliegt.
Der AN will, aus welchen Gründen auch immer, die Hauptbeschäftigung mit Elternzeit auch nicht zur Nebenbeschäftigung erklären.
Also muss es nach meiner Ansicht trotzdem eine andere Lösung geben.
@NaJu2008 schrieb:
Also muss es nach meiner Ansicht trotzdem eine andere Lösung geben.
Sozialversicherungsrechtlich liegt aber keine Mehrfachbeschäftigung vor. Sie werden auch von der Krankenkasse keine Anforderung einer GKV-Monatsmeldung erhalten.
Mag sein.
Aber mal ehrlich, wenn Ihnen ein Lohnzettel mit Steuerklasse 6, ohne Vermerk einer Mehrfachbeschäftigung und einem Verdienst knapp über der Minijobgrenze vorgelegt wird, würden Sie da nicht auch hinterfragen warum da keine Hauptbeschäftigung abgerechnet wurde?
Ja, aber der Ausweis einer Mehrfachbeschäftigung auf der Abrechnung ist falsch.
Wenn der Mitarbeiter seine Abrechnung mit StKl VI als Nachweis vorlegen muss, muss der Mitarbeiter ggf. erklären, warum er die einzige Beschäftigung mit Steuerklasse VI abrechnen lässt. Mag ja sein, dass der Hauptarbeitgeber nichts davon wissen soll, dass es eine anderweitige Nebenbeschäftigung gibt...
Der Hauptarbeitgeber erstellt aber auf jeden Fall eine Lohnsteuerbescheinigung, trotz Unterbrechung, mit der regulären Steuerklasse!
Und bei der Beschäftigung mit Elternzeit handelt es sich auch nur um ein ruhendes Arbeitsverhältnis. Dieses wurde arbeitsrechtlich also nie beendet und könnte jederzeit wieder zu einem aktiven Arbeitsverhältnis werden. Außerdem besteht immer die Möglichkeit, dass mal eine Sonderzahlung erfolgt.
@NaJu2008 schrieb:Der Hauptarbeitgeber erstellt aber auf jeden Fall eine Lohnsteuerbescheinigung, trotz Unterbrechung, mit der regulären Steuerklasse!
Ja, das ist Steuerrecht. Eine SV-Jahresmeldung erstellt er aber vermutlich nicht.
bei einer Sonderzahlung aber schon bzw. gibt es zwischendurch eine Meldung
Ich habe einen Midijobber der noch einen Minijob hat. Ich rechne mit Lodas ab und habe genau wie Sie die Daten erfasst und bekomme auch diese Fehlermeldung.
Fakt ist, es handelt sich um eine Mehrfachbeschäfigung und die Angaben über das laufende Entgelt bei weiteren Arbeitgebern ist 0,00 EUR.
In der Vergangenheit wurde der Midijob korrekt abgerechnet, seit 01/2024 nicht mehr.
Es kann doch nicht sein, dass Datev eine Änderung vornimmt aber für diesen Fall keine Lösung hat.
Einfach den Haken bei Mehrfachbeschäftigung wieder zu deaktivieren ist nicht konsequent.
An der Stelle machen Sie sich aber nur unnötige Arbeit.
Der Minijob kann ignoriert werden, da es sich hierbei nicht um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt. Und der Midijob muss beim Minijob auch nicht berücksichtigt werden.
Sollte der Arbeitnehmer mehrere Minijobs haben, die in Summe zum Überschreiten der Minijobgrenze führen, dann sind die Angaben zur Mehrfachbeschäftigung zwingend erforderlich.
Bei mehreren Minijobs neben einer Hauptbeschäftigung ist die Sachlage natürlich auch wieder anders.
In beiden Fällen hat die Abrechnung natürlich auch beitragsrechtliche Konsequenzen für den Minijob.
Danke für die Ausführungen, dass es sich bei dem Minijob um kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis handelt ist mir klar.
Dennoch, es handelt sich um eine Mehrfachbeschäftigung.
Wird dies aktiviert gibt es keine Möglichkeit der Erfassung bei Datev damit die Abrechnung korrekt ist und es keine Fehlermeldung gibt.
Deaktiviert man die Eingabe heißt dies ja im Umkehrschluss der Arbeitnehmer hat keine Mehrfachbeschäftigung und dies ist ja auch nicht zutreffend.
Gibt es keine Möglichkeit der richtigen Erfassung mit dem Ergebnis auch eine korrekte Abrechnung zu erhalten?
@SaSe schrieb:
Wird dies aktiviert gibt es keine Möglichkeit der Erfassung bei Datev damit die Abrechnung korrekt ist und es keine Fehlermeldung gibt.
Was wollen Sie da erfassen? Bei einem Minijob neben einem Midijob wird das Entgelt des Minijobs nicht für die Berechnung bzw. Beurteilung des Übergangsbereichs berücksichtigt. Wenn Sie in dem Fall das Entgelt des Minijobs als Entgelt aus einer Mehrfachbeschäftigung erfassen, ist die Abrechnung falsch. Es sind nur sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen zusammenzurechnen (vgl. Rundschreiben, Ziffer 4.3.4).
Aus diesem Grund habe ich als Entgelt auch 0,00 EUR erfasst, gerade da der Minijob nicht berücksichtigt werden darf.
Dennoch ist die Abrechnung falsch und ich bekomme eine Fehlermeldung.
Ich habe die Mehrfachbeschäftigung aktiviert, als Angabe zum SV-Brutto aus weiteren Beschäftigungen 0,00 EUR erfasst.
Dennoch bekomme ich die Fehlermeldung, die Midijobregelung darf nicht angewandt werden.
Also bleibt mir nur übrig die Mehrfachbeschäftigung zu deaktivieren.
Aber das wiederum ist falsch da der Mitarbeiter eine Mehrfachbeschäftigung hat, einen Midijob und einen Minijob!
Das KV- und RV- und AV- und PV- Brutto sind in Höhe des Gehalts für den Midijob und nicht entsprechend nach der anzuwendenden Formel gekürzt!
Die Mehrfachbeschäftigung gilt aber ausschließlich für versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Also ob ein Arbeitnehmer mehrere sv-pflichtige Beschäftigungen ausübt.
Setzten Sie bei jedem Minijobber der eine sv-pflichtige Hauptbeschäftigung hat ebenfalls den Hacken für Mehrfachbeschäftigung? In diesem Fall wäre ja auch der Eintrag von 0,00 EUR falsch.
Das Kennzeichen zur Mehrfachbeschäftigung geht ja auch Hand-in-Hand mit der GKV-Monatsmeldung, die Anfang des Folgejahres bei tatsächlich mehrfachbeschäftigten Arbeitnehmern angefordert wird.
Und ganz ehrlich, wer bekommt schon mitgeteilt ob ein Arbeitnehmer zusätzlich noch einen Minijob neben seiner Hauptbeschäftigung aufnimmt?
Somit hätte ich wahrscheinlich jede Menge Arbeitnehmer die "mehrfachbeschäftigt" sind ohne dass ein entsprechendes Kontrollkästchen aktiviert ist.
Und ob die Minijobgrenze überschritten ist, prüft im Zweifelsfall die Minijobzentrale.
@SaSe schrieb:
Aber das wiederum ist falsch da der Mitarbeiter eine Mehrfachbeschäftigung hat, einen Midijob und einen Minijob!
Nein, der AN hat keine Mehrfachbeschäftigung. In dem Rundschreiben wird doch gerade definiert, was eine Mehrfachbeschäftigung ist: mehrere sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen nebeneinander.
Alles andere wäre doch auch ziemlich unnötig. Nur für die Beurteilung, in welcher Höhe Beiträge zu zahlen sind, wenn man mehrere sv-pflichtige Beschäftigungen nebeneinander ausübt, werden diese Angaben benötigt.
High
Nein, der AN hat keine Mehrfachbeschäftigung. In dem Rundschreiben wird doch gerade definiert, was eine Mehrfachbeschäftigung ist: mehrere sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen nebeneinander.
genau, Schulung angesagt😂
Gruss Mike
PS: Rebel Without a Cause