Arbeitnehmer kehrt Mitte des Monat aus der Elternzeit zurück. Dort verdient er 4.140,00 €/Monat,
2 Beschäftigung 1.890,00 € , privat KV. Also in Summe über BBG der KV und PV.
Die Berechnung funktioniert bei uns nicht. Wir haben schon mehrere Konstellationen ausprobiert.
Hat jemand einen Rat?
Danke für die Hilfe
Herzliche Grüße
In den Personaldaten unter Sozialversicherung - Mehrfachbeschäftigung muss
- im ersten Reiter das laufende Entgelt aus der anderen Beschäftigung eingetragen werden
- im dritten Reiter "Entgelt über BBG" muss der Rechtskreis, die SV-Tage und die Summe aller Gehälter angegeben werden - Achtung jeweils nur der beitragspflichtige Anteil. Dann rechnet das System das eigentlich automatisch aus.