Hallo zusammen,
ich verzweifle so langsam an einer Mehrfachbeschäftigung, dann Mutterschutz und jetzt während Elternzeit Midijob bei einem Arbeitgeber.
Hinweis #LN18047
Für den Mitarbeiter wurde im Monat 01/2025 das Kennzeichen Mehrfachbeschäftigung aktiviert, jedoch kein
Fremdentgelt angegeben. Daher wird die besondere Berechnungsregelung für den Midijob nicht angewendet.
» Überprüfen Sie den Sachverhalt und korrigieren Sie Ihre Eingaben.
Ich habe bereits unter Stammdaten/SV/Mehrfachbeschäftigung und unter Monatsstammdaten alles erfasst.
Weiß jemand, warum der Hinweis immer noch monatlich erscheint ?
Zusätzlich kommt auch immer der Hinweis: Entgelt innerhalb Midijobgrenzen, obwohl Midi geschlüsselt.
Bin mit meinem Lohnlatein am Ende und für jeden hilfreichen Gedanken dankbar.
Hallo,
Magst Du uns die jetzige Beschäftigung nochmals kurz schildern? Wenn ich es richtig verstanden habe, so ist die Mitarbeiterin bei Euch in der Elterzeit und arbeitet bei einem anderen Arbeitgeber maximal 15 Stunden wöchentlich? Das wäre dann keine Mehrfachbeschäftigung und auch nicht so zu kennzeichnen.
Aber gerne:
AN bisher Mehrfachbeschäftigung ( AG A und B ( wir mit Steuerklasse VI Nebenarbeitgeber) beides kein Midijob ), dann Mutterschutz, dann Elternzeit.
Status aktuell: bei uns AG B wieder in Teilzeit mit 10 Stunden / Woche Verdienst innerhalb Midijobgrenze,
AG A kein Entgelt, da Elternzeit.
Das Arbeitsverhältnis bei AG A ist nur unterbrochen, besteht also noch.
Das wäre natürlich die einfachste Lösung, wenn es gar keine Mehrfachbeschäftigung mehr ist. Dann wäre auch Steuerklasse VI falsch ?
Fragen über Fragen.
Laut Information/Rückfrage bei der Krankenkasse muss das Kennzeichen Mehrfachbeschäftigung seit 2022 nicht mehr gesetzt werden.
Das gilt ja aber wohl nicht für DATEV ??
Lösche ich das Kennzeichen Mehrfachbeschäftigung rückwirkend ab letztem Jahr, rechnet es mir dann auch den Midijob und es werden nicht unerheblich wenig Beiträge erstattet.
Hallo,
Also wenn sie beim Hauptarbeitgeber in Elternzeit (und ohne Verdienst ) ist, seid Ihr jetzt der Hauptarbeitgeber und könnt somit die bessere Steuerklasse beantragen. Ich würde das aber mit dem Arbeitnehmer noch kurz abklären. Erst wenn sie wieder aus der Elternzeit raus ist, muss sie dann entscheiden, wer der zukünftige Hauptarbeitgeber ist.