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Mandatsübernahme/Betriebsübergang - Mitarbeiter direkt im Krankengeld

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letzte Antwort am 17.02.2025 15:42:37 von tbehrens
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k_maas84
Beginner
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Nachricht 1 von 4
78 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich habe leider nichts passendes im Forum gefunden. Ich habe folgenden Fall:

 

Wir haben einen Mandanten übernommen. Der hat die Mitarbeiterin zum 31.12.24 mit Meldegrund 30 abgemeldet. Besonderheit: Austritt wegen organisatorischen Gründen/Betriebsübergang.

 

Jetzt kommt das Problem:

 

Diese Mitarbeiterin ist seit 18.12.2024 im Krankengeldbezug. Gekündigt ist sie auch zum 30.06.2025.

 

Wir haben die Mitarbeiterin ganz normal angelegt. Eintrittsdatum 01.01.2025. Fehlzeit ab 18.12.24 Krankengeld bei Krankheit ist erfasst.

 

Nun stehen in der Probeabrechnung jede Menge Fehler drin:

 

Alle unter Abgabegrund 51... Meldezeitraum 00000 -

Beitragsgruppenschlüssel passt nicht zur Personengruppe

Versicherungsnummer fehlt

Krankenkasse hat keine gültige Betriebsnummer

Meldegrund ist für diese Personengruppe nicht zulässig

Zeitraumbeginn der DEÜV-Meldung fehlt oder ist falsch

Tätigkeitsmerkmal fehlt

Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebs fehlt

 

Haben wir was übersehen? Was müssen wir in so einem Fall erfassen?

 

Ich hoffe, uns kann einer helfen.

 

Liebe Grüße

a_duras
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 4
71 Mal angesehen

Haben Sie auch das Ersteintrittsadtum der alten Firma hinterlegt? Da es sich um einen Betriebsübergang handelt, muss dieses mit hinterlegt werden. Das ist auch für alle anderen MA wichtig, denn wenn diese innerhalb der ersten 4 Wochen im neuen Jahr krank werden, muss nämlich Lohnfortzahlung und nicht Krank innerhalb der ersten 4 Wochen abgerechnet.

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k_maas84
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 4
68 Mal angesehen

Hallo,

 

ja das ist unter Ersteintrittsdatum erfasst. Der Haken da drunter ist auch gesetzt.

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tbehrens
Fachmann
Offline Online
Nachricht 4 von 4
55 Mal angesehen

@k_maas84  schrieb:

Zeitraumbeginn der DEÜV-Meldung fehlt oder ist falsch

Ich gehe davon aus, dass hier der Fehler liegt. Die Fehlzeit 18.12.24 passt nicht zum Beschäftigungsbeginn bzw. es gibt keine Daten für 2024. Mal auf den 01.01.25 ändern. Eine Entgelt-Meldung muss - glaub ich - nicht gemacht werden, da weiterhin Krankengeld gezahlt wird.

 

 

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letzte Antwort am 17.02.2025 15:42:37 von tbehrens
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