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Mandantenübertrag ab 01/2022

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letzte Antwort am 09.12.2021 10:28:51 von Neu_hier
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SJ_2020
Fortgeschrittener
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Liebe Community,

 

ich habe diverse Mandantenüberträge ab 01/2022 zu beantragen.

 

Kann ich den Antrag zur Übertragung von Mandantendaten bereits jetzt stellen, obwohl der Dezember 2021 noch von einer anderen Steuerkanzlei bearbeitet wird?

 

Vorab vielen Dank.

kanzleiboennecke
Fortgeschrittener
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Hallo @SJ_2020,

 

grundsätzlich kannst du den Datenübertrag - egal ob klassisch oder per LAo - jetzt schon stellen.

 

Solange die abgebenden Kanzleien den Datenübertrag auch wirklich erst dann freigeben, wenn sie alles abgeschlossen haben, passiert erstmal nix 😉

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SJ_2020
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Hallo @kanzleiboennecke ,

 

ok vielen Dank - sollte die vorhergehende Kanzlei erst in 01/2022 freigeben, müsste ich den Mandantenübertrag nochmal neu stellen oder woher weiß DATEV, dass wir erst ab 01/2022 unter neuer Mandantennummer abrechnen?

 

Sorry, noch völliges Neuland für mich - vorab vielen Dank und viele Grüße.

 

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kanzleiboennecke
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Hallo @SJ_2020,

 

ich hoffe ich habe dich im ursprünglichen Post richtig verstanden 😅

 

Wenn du jetzt schon für die verschiedenen Mandate einen Datenübertrag fertig machst, der von der abgebenden Kanzlei erst im Januar 2022 ausgelöst werden soll (damit der Vorberater noch den Lohn für Dezember abschließen kann), musst du den Datenübertrag nicht noch einmal neu stellen - vorausgesetzt dass die abgebende Kanzlei den "klassischen" Datenübertrag (Formular) eben erst im neuen Jahr an die DATEV sendet oder den Logistikauftrag online auch erst im Januar freigibt.

 

Bis der abgebende Berater der DATEV keine Nachricht gibt, dass die Daten übertragen werden können, passiert hier nichts. 

DATEV-Mitarbeiter
Johannes_Breitenbach
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @SJ_2020 ,

 

wir bearbeiten bei DATEV einen Übertrag sobald er unterschrieben oder elektronisch gezeichnet bei uns eintrifft. Am besten sie beantragen einen Übertrag elektronisch über https://apps.datev.de/lao Die zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden und freigegebenen Daten übertragen wir. Wichtig ist also, dass möglichst alle Daten auch bereits im Rechenzentrum gespeichert sind. Den Antrag können Sie schon früher stellen. Am besten sie sprechen mit der weiteren Kanzlei vertrauensvoll und offen darüber.

Der Übertrag sollte nicht auf den letzten Drücker beauftragt werden. Vom 03. Januar an beginnt für uns die heiße Phase, insbesondere was Überträge anbetrifft.

 

Mit den besten Grüßen aus dem Home-Office in Mittelfranken.
Johannes Breitenbach | Service Logistik | DATEV eG
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Neu_hier
Erfahrener
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Mein Tipp. Fummeln Sie nicht selber an einem Mandantenübertrag ohne fachliche Hilfe rum und schon gar nicht bei komplexen Datenbeständen. Das geht möglicherweise schief.....

Vieles ist auch davon abhängig, dass der abgebende Berater weiß was er tut.

Danke
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letzte Antwort am 09.12.2021 10:28:51 von Neu_hier
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