Hallo Community,
wir hatten wegen Umfirmierung im letzten Jahr in 09/2022 einen Mandanten neu angelegt. Nun ist uns durch die elektr. Lohnsteuerbescheinigungen des neuen Mandanten erst aufgefallen, dass für den alten Mandanten im letzten abgerechneten Monat 08/2022 keine elektr. Lohnsteuerbescheinigungen vorhanden sind (was ja eigentlich logisch ist, wenn keine Austritte eingegeben wurden). Somit sind die Werte auf der Bescheinigung ja nicht korrekt. Wir hatten nicht bedacht / gewusst, dass die Vortragswerte für Steuer, SV etc. eingegeben werden müssen.
Inzwischen wurde aber schon der Januar 2023 für den neuen Mandanten abgerechnet.
Kann ich jetzt noch die Vortragswerte, die in 2022 im neuen Mandanten fehlen, kumuliert bzw. für jeden Monat einzeln eingeben und eine Nachberechnung anstoßen?
Wäre es auch möglich diesen ganzen Act von DATEV (gegen Aufpreis) erledigen zu lassen?
Ich hab da nämlich eigentlich gar keine Lust drauf. 🙄
Überforderte Grüße
Cora
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Cora,
Sie können die Vortragswerte noch im Vorjahr erfassen, müssen diese aber mit einer Wiederabrechnung Januar im Entstehungsprinzip abrechnen, damit eine korrigierte Lohnsteuerbescheinigung erzeugt werden kann.
DATEV kann gerne mit Ihnen gemeinsam die Vortragswerte erfassen. Buchen Sie dafür einen Termin für eine Kurzeinrichtung LODAS über folgenden Link: https://www.terminland.de/datev_beratung/
Vielen lieben Dank für die Antwort. Ich versuche das mal, wenn ich es nicht alleine hinbekomme, mache ich einen Termin.
Gruß Cora
Noch eine Frage. Ich habe jetzt die Vortragswerte erfasst und eine Nachberechnung erstellt (Probeabrechnung). Jetzt müssten die Mitarbeiter aber für November und September Lohnsteuer nachzahlen, kann das sein? Obwohl die Lohnsteuer über die anderen Monate immer gleich war.
Im September war noch die EEP und im November das Weihnachtsgeld dabei, aber dafür wurde ja schon Lohnsteuer abgeführt. Wie kann es dann plötzlich zu einer Nachzahlung von 150 € kommen?
@Cora81 schrieb:Wie kann es dann plötzlich zu einer Nachzahlung von 150 € kommen?
Weil bei Einmalzahlungen die Lohnsteuer als Jahreslohnsteuer berechnet wird und dabei auch das bis dahin erhaltene Entgelt mit eingerechnet wird. Und wenn dies bisher nicht berücksichtigt wurde, führt dies zu einer Nachzahlung...
Vielen Dank für die schnelle Hilfe 😊