Hallo,
leider soll ein Mandant nicht mehr von uns abgerechnet werden.
Welche Dokumente sind hilfreich und was wisst Ihr so auf was man achten sollte?
Vielen Dank im Voraus!!!
Grüße
Nico
Hallo Frau Nico,
wäre hilfreich, wenn Sie das Lohnprogramm in die Überschrift integrieren.
Unabhängig davon reicht eigentlich eine Systemwechselabmeldung zur DEÜV nach dem letzten von Ihnen geführten Lohnmonat. In LuG unter der Rubrik > Abrechnung > Wechsel Entgeltabre.-System.
Gruß
C. Rohwäder
Sorry, sonst mach ich das auch immer aber Sie haben Recht.
LODAS
Wissen Sie auch wo ich die Systemwechselabmeldung im Lodas machen kann?
Dann werden alle bei Elstam abgemeldet und mit der UV geht auch alles seinen Weg usw.?
Vielen Dank nochmal.
Grüße
Nico
Beitrag vom Nutzer gelöscht
Hallo Nico,
so ganz einfach ist das nicht. Man muss zuerst klären mit welchem Programm der Nachfolgeberater arbeitet. Dementsprechend muss man unterschiedlich Verfahren.
Folgende Dokumente sollten Sie sich für die Unfallversicherung ansehen:
Info-Datenbank, Dok.-Nr. 5303207 und Info-Datenbank, Dok.-Nr. 9225987
Weitere Infos bekommen Sie auch, wenn Sie in der Infodatenbank nach "Mandantenübertrag Lodas" suchen.
Gruß
Björn
Vielen Dank schon mal!
Nein, die übernehmende Firma hat kein Lodas.
Grüße
Nico
Hallo,
zusammengefasst:
Der Übernehmende arbeitet nicht mit Lodas (wir arbeiten mit Lodas)
Wir haben also als Abgebender folgendes zu leisten...
(Anmeldung wegen Systemwechsel muss der Übernehmende machen.)
Werden keine elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen bis zu dem Datum der Übernahme ausgestellt? Wie kann dann der Übernehmende die richtigen Bescheinigungen für das Jahr 2018 ausstellen?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Grüße Nico
Hallo,
zusammengefasst:
Der Übernehmende arbeitet nicht mit Lodas (wir arbeiten mit Lodas)
Wir haben also als Abgebender folgendes zu leisten...
(Anmeldung wegen Systemwechsel muss der Übernehmende machen.) Werden keine elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen bis zu dem Datum der Übernahme ausgestellt? Wie kann dann der Übernehmende die richtigen Bescheinigungen für das Jahr 2018 ausstellen?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Grüße Nico
Hallo Ihr Lieben,
ist das nicht eine Tätigkeit, die immer wieder vorkommt?
Ich bin ein wenig verzweifelt.
Das übernehmende Unternehmen moniert nun, dass wir keine elektronische Lohnsteuerbescheinigungen erstellt haben. (Wir haben keine Austrittsdaten erfasst.)
Daraufhin habe ich nochmal! bei Datev nachgefragt und mir wurde wieder gesagt, dass es so richtig ist.
Das übernehmende Unternehmen schreibt aber, dass wir eine erstellen müssen, dass die immer eine erstellen können auch wenn kein Austrittsdatum erfasst ist.
Die können keine Werte vortragen. ... ist das möglich?
Das war auch meine vorige Frage:
Werden keine elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen bis zu dem Datum der Übernahme ausgestellt? Wie kann dann der Übernehmende die richtigen Bescheinigungen für das Jahr 2018 ausstellen?
Ich stehe nun zwischen zwei Stühlen und weiß mir keinen Rat mehr.
Grüße
Nico
Hallo,
Sie müssen die AN im Ordner Steuerkarte (evtl. heißt das in Lodas anders) vom Verfahren elektr. LSt-Karte abmelden. Dann kommt automatisch die LSt-Bescheinigung.
Gruß
C. Rohwäder
Hallo Herr Rohwäder,
warum ist das möglich wenn doch alle von Datev und der Steuerberater genau das Gegenteil sagen?
Bei der Abmeldung vom Lodas und Fortführung auf ein Fremdsystem, sind für die Steuer keine Angaben (Austrittsdatum) zu machen und es soll auch keine elektronische Lohnsteuerbescheinigung erstellt werden.
Das ist Aufgabe des übernehmenden Unternehmen.
Eleganter hätte ich es auch gefunden diese Bescheinigungen bis zu dem Zeitpunkt zu erstellen, in dem auch mit Lodas abgerechnet wurde. Ist doch dann viel einfacher für das übernehmende Unternehmen.
Grüße
Nico
Guten Morgen!
Die Abmeldung vom ELStAM-Verfahren löst -zumindest in LODAS- keine Erstellung einer Lohnsteuerbescheinigung aus.
§ 41 b Absatz 1 EStG regelt die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung:
Bei Beendigung eines Dienstverhältnisses oder am Ende des Kalenderjahres hat der
Arbeitgeber das Lohnkonto des Arbeitnehmers abzuschließen. Auf Grund der Aufzeichnungen im Lohnkonto hat der Arbeitgeber nach Abschluss des Lohnkontos (...) zu übermitteln...
Die Übermittlung erfolgt somit nur bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder am Ende des Kalenderjahres. Da beides bei einem Wechsel der lohnabrechnenden Stelle nicht gegeben ist, besteht keine gesetzliche Verpflichtung für die Übermittlung.
Häufig wird -gerade von Anwendern, die kein DATEV-Programm nutzen- eine Lohnsteuerbescheinigung erstellt und dies vom Finanzamt auch nicht bemängelt. Es ist aber letztlich nicht vorgesehen.
In LODAS könnte man dies nur lösen, indem ein Austrittsdatum erfasst wird und eine Wiederholungsabrechnung erstellt wird. Dies würde aber auch dazu führen, dass die Abmeldungen bei den Krankenkassen wg. Systemwechsel storniert würden und durch Abmeldungen wg. Ende der Beschäftigung ersetzt werden.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Das übernehmende Unternehmen scheint nicht in der Lage zu sein, die Vortragswerte korrekt zu erfassen.
Beim Systemwechsel findet üblicherweise kein Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung statt. Der Übernehmende trägt an Hand des Lohnkontos die bisher aufgelaufenen Werte in seinem Programm vor. Diese Werte sollten dann zum Jahresende bei der Erstellung der LStB mit berücksichtigt werden. Ich denke mir, dass der Übernehmende Angst hat, das nicht gebacken zu bekommen.
Ich würde hier auf stur schalten und einfach den Übernehmenden machen lassen. Er muss den Mandant doch schließlich von seinem Knowhow überzeugt haben. Soll er sich also beweisen.
Viele Grüße
Vielen Dank für die nützlichen Antworten.
Grüße
Nico
Hallo,
die Frage ist zwar schon beantwortet, ich möchte als "Leidtragender" eines Systemwechsels unterjährig aber doch noch kurz was zum Thema LStB beim Systemwechsel sagen.
Anders als oben angegeben, ist eben doch bei Systemwechsel vorgesehen, dass es zwei Lohnsteuerbescheinigungen geben kann.
Die Elster FAQ dazu:
Wie ist bei einem Wechsel des elektronischen Lohnbuchhaltungssystems innerhalb des laufenden Kalenderjahres zu verfahren? Muss bei ununterbrochenen Beschäftigungsverhältnissen auch in diesem Fall eine einzige Lohnsteuerbescheinigung übermittelt und ausgedruckt werden oder können hier ausnahmsweise zwei Bescheinigungen erstellt werden?Bei einem unterjährigen Systemwechsel greift der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Dahingehend kann in dieser Ausnahmesituation die Vorgehensweise an die innerbetrieblichen Abläufe angepasst werden.
Folgende Vorgehensweisen kommen in Betracht:
- Übernahme der Daten in das neue System. Elektronische Übermittlung und Ausdruck einer einzigen Lohnsteuerbescheinigung am Ende des Kalenderjahres beziehungsweise am Anfang des Folgejahres.
- Falls eine Übernahme der Daten in das neue System nicht möglich ist, so können zwei separate Bescheinigungen übermittelt und ausgedruckt werden
1. Lohnsteuerbescheinigung: mit dem Altsystem bis zum Wechselzeitpunkt; 2. Lohnsteuerbescheinigung: mit dem Neusystem ab dem Wechselzeitpunkt.
Achten Sie bei dieser Vorgehensweise bitte darauf, dass es bei den Beschäftigungszeiträumen nicht versehentlich zu ungewollten Überschneidungen oder Lücken kommt.
Für mich ist das Nichterstellen einer LStB vom alten System blankes Mauern der Anbieter, um den Wechsel so schwer wie möglich zu machen. Für mich ist es unbegreiflich, dass es hier eine Regelungslücke gibt.
Dazu muss man noch bedenken, dass alles bei einer Abrechnungssoftware zertifiziert sein muss. Ausgerechnet die Übertragung der LStB fällt augenscheinlich nicht darunter, da es bei Systemwechsel durch Daten aus zwei System schlicht nicht geht.
Hallo,
nach meinen jetzigen Wissenstand, bin ich auch ganz bei Ihnen.
Wir sollten uns untereinander die Arbeit nicht erschweren!
Grüße
Nico