Hallo. Ich bekomme neue Mandat. Wir arbeiten mit Lohn und Gehalt. Gibt es Check Liste was alles zu erledigen ist. Der Mandant ist bis jetzt mit andere System abgerechnet: ( lexi) . Wir brauchen Fibu 2020 übertragen auf Datev, dann ich soll Lohn ab Januar übernehmen( bis Dezember Lohn abgerechnet. Wie soll ich anfangen ? Vielen Dank im Voraus
Ich habe letztes Jahr auch mehrere Mandate übernommen, die vorher mit anderen Programmen abgerechnet wurden.
Ich habe erst mit den Einstellungen im Mandantenstamm begonnen, sprich Adresse, Ansprechpartner, Bankverbindung, Krankenkassen, Steuernummer etc.. Danach erst habe ich die Mitarbeiter angelegt.
Liebe Grüße
Julia
Hallo, aber wie macht man die anlegen von Mitarbeiter wenn schon angemeldet sind? Im Januar soll auch sv 50 von vorige Jahr erstellt werden, wie mache ich das wenn bis Dezember wo anders abgerechnet ist
Hallo,
Sie können die Mitarbeiter nicht anmelden, solange das vorherige Steuerbüro die Mitarbeiter nicht korrekt abgemeldet hat. Etweder das alte Steuerbüro meldet die Mitarbeiter wegen Systemwechsel ab oder sie melden sie ab wegen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Wichtig ist, dass auch die Unfallversicherung vernünftig abgemeldet wird und die Lohnsteuer über Elster. Dadurch sollte auch die SV-Meldung 50 rausgehen. Wenn die Mitarbeiter wegen Systemwechsel abgemeldet werden, müssen Sie die MA auch wegen Systemwechsel wieder anmelden.
Die Lohnsteuer beim vorherigen Abrechner abzumelden, sehe ich sehr kritisch, da die Elstam Daten der Steuernummer des Mandanten zu geordnet sind und somit alle Arbeitnehmer mit der Abmeldung austreten. Werden die im Alten System abgemeldet, gibt es im neuen System also Datev Probleme ( haben wir leider auch bei unseren Übernahmen gehabt) Normalerweise müsste der vorherige Abrechner nicht die Elstam Daten abmelden. Es müsste eigentlich nur in Datev ein Wechsel Entgeltsystem zu den Elstam Daten gemacht werden. Dann klappt es reibungslos. Sollte der alte Abrechner bereits abgemeldet haben, müssen in Datev die Mitarbeiter alle neu angemeldet werden.
Ja, genauso ist es richtig. Entweder sie werden abgemeldet oder mit Systemwechsel gemeldet.
Liebe Grüße
Hallo,
wenn die Mitarbeiter im Vorsystem mit Austrittsdatum 31.12.2020 abgemeldet wurden, legen Sie die Mitarbeiter in Lohn und Gehalt mit Eintrittsdatum 01.01.2021 wieder an. Da es sich hier aber lediglich um einen Systemwechsel handelt (die Mitarbeiter sind ja alle weiterhin im Unternehmen beschäftigt), macht dies keinen Sinn.
Wenn Sie Auswertungen aus dem Abrechnungszeitraum vor Lohn und Gehalt erhalten haben, können Sie sehen, ob eine DEÜV-Abmeldung wegen Systemwechsels mit Meldegrund „36“ erstellt wurde. Wenn dies so ist, legen Sie die Mitarbeiter mit ihren tatsächlichen Eintrittsdaten an und führen eine DEÜV-Anmeldung wegen Systemwechsels über Abrechnung | Wechsel Entgeltabrechnungssystem | DEÜV… | Anmeldung zu 01/2021 durch.
Ebenfalls über Abrechnung | Wechsel Entgeltabrechnungssystem | Elektr. Lohnsteuerkarte… | Ummeldung führen Sie die Ummeldung im ELStAM-Verfahren zum 01.01.2021 durch. Wenn Sie die Ummeldung erst im Februar durchführen, dann geben Sie als Meldebeginn den 01.02.2021 an, auch wenn Sie noch im Abrechnungszeitraum 01/2021 stehen.
Haben Sie keine Auswertungen erhalten, setzen Sie sich bitte mit dem Vorberater in Verbindung.
Bei weiteren Fragen zu Ihrem Sachverhalt unterstützen wir Sie gerne. Bitte wenden Sie sich dazu über die üblichen Servicekanäle an uns.
Viele Grüße aus Nürnberg
Astrid Preuß
Personalwirtschaft
DATEV eG