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MWG sv + steuerfrei auch ohne Erstattung?

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letzte Antwort am 16.06.2021 07:38:58 von Kristin_Frohmeyer
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flocke
Einsteiger
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Hallo,

 

ich habe eine Frage, zu der ich keine Antwort gefunden habe:

 

Ein Mandanten von uns hat alle KUG-Anträge 12/20-03/21 am 05.04.2021 an die Agentur für Arbeit geschickt.

Ist natürlich für Dezember zu spät.

Wie muss ich jetzt das MWG behandeln? Bleit es steuer- und sv-frei?

 

Oder ist es wie KUG = keine Erstattung von Agentur für Arbeit keine steuer- und sv-freiheit?  

Wo kann ich die Antwort finden?

 

Vielen Dank.

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
194 Mal angesehen

Hallo,


wenn die Agentur für Arbeit den Antrag auf Kurzarbeitergeld ablehnt, weil z.B. die Voraussetzungen nicht erfüllt waren, sprechen Sie über das weitere Vorgehen mit der Agentur für Arbeit. DATEV kann in diesem Fall keine Empfehlung geben, da auch individuelle Vereinbarungen aus Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder der gesonderten Zustimmung des Arbeitnehmers geprüft werden müssen. Klären Sie ggf. mit einem Spezialisten aus dem Arbeitsrecht was anstelle von Kurzarbeit in diesem Fall abgerechnet werden muss.


Diese und weitere Informationen erhalten Sie im Dokument 1008731 - Fragen und Antworten zum Thema Kurzarbeitergeld (Kug) im Kontext des Coronavirus bei Allgemeine Fragen und Antworten.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 16.06.2021 07:38:58 von Kristin_Frohmeyer
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