Hallo!
Wenn ein Mitarbeiter von einer Festanstellung in ein Ausbildungsverhältnis wechselt, sollte man ihn dann neu anlegen oder ist er problemlos ab dem 1.8. umzuschlüsseln (PGS, AN-Typ, Gehalt etc....)?
Analog zum Renter - z.B. Altersrenter
mfg Torsten
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo.
Vom Programm her geht alles über die gleiche Personalnummer.
Ich persönlich nehme aber bei allem, was mit Azubis zu tun hat (Wechsel in das Ausbildungsverhältnis oder Übernahme nach Ausbildungsende) generell eine neue Personalnummer.
Ist nur eine Frage des "Geschmacks". Bei Rentnern nehme ich z.B. keine neue Nummer, wenn ein ausgeschiedener Mitarbeiter 2 Monate später wieder kommt, dann gibt's aber eine Neue.
Viele Grüße
PS:
Hallo Torsten,
also ich behalte in diesem Fall die Personalnummer bei und ändere die Daten entsprechend ab. Da hast du auch den geringsten Aufwand mit.
Bei einer neuen Personalnummer musst du nämlich die BG-Werte von der alten Nummer vortragen und die alte Nummer vom BG Verfahren ausschließen.
Gruß
Björn
Moin Björn!
Wie schaut es nun aus, wenn ein Mitarbeiter (Azubi) mitten im Monat seine Prüfung macht und er ab dem 18ten als normaler MA weiterbeschäftigt wird.
"Es darf pro Bearbeitungsmonat höchstens ein Beschäftigungszeitraum erfasst sein"!?
Doch eine neue Nummer anlegen?
mfg Torsten
Hallo Torsten,
hierzu gibt es geteilte Meinungen und Vorgänge.
Prinzipiell spricht aber nichts dagegen die Personalnummer beizubehalten und im Folgemonat die Umgliederung von Azubi auf AN zu erstellen. Sie müssen dann nur Auslernmonat das Azubi- und das Normalgehalt manuell berechnen.
Viele legen aber in so einem Fall auch eine neue Personalnummer. Hier muss man aber wieder die BG-Thematik beachten.
Gruß
Björn
Welche BG-Thematik muss denn eigentlich beachtet werden?
Im BG-Nachweis hätte ich auf der "alten" Azubi-Personalnummer den Verdienst und die gearbeiteten Stunden als Azubi. Ab "ausgelernt" habe ich eine neue Personalnummer, die ihrerseits wieder mit Verdienst und Stunden in den BG-Nachweis einfließt. Von der Azubi-Personalnummer wird nichts weiter/zusätzlich berechnet oder in den BG-Lohn-Nachweis reinkommen.
Könnten Sie mir bitte meinen Denkfehler erläutern, falls ich falsch liege?
Viele Grüße
Da es pro SV-Nummer nur eine 92er-Meldung geben kann. Müssen in diesem Fall die BG-Werte auch auf die neue Personalnummer übertragen werden und die alte Personalnummer muss von der Meldung ausgeschlossen werden.
Ah. Ok. Danke für den Hinweis.