Hallo Community..
Einer Mitarbeiter, der am 18.09.2020 (Austritt) ausgetreten war, muss nochmal am 19.10.2020 (Eintritt)angelegt werden.
Zuerst muss Ich für Abrechnungsmonat 09/2020, einer Nachberechnung durchführen (etwas wurde falsch berechnet).
Wenn ich den Mitarbeiter jetzt mit 19.10.2020 anmelde, der Nachberechnung ist nicht mehr zulässig / könnte nicht durchgeführt werden.
Darf man Mitarbeiter unter der 2. Personalnummer erneut anmelden?
Danke im Voraus für die Tipps 🙂
Hallo,
wenn es nicht zu aufwendig ist, würde ich den Monat 09 noch einmal aufmachen und dort die Berichtigung machen.
Dann können Sie danach den Mitarbeiter auf der gleichen Personalnummer für 10 neu anmelden und abrechnen.
Sie können alternativ eine zweite Personalnummer für die neue Beschäftigung anlegen. Denken Sie dann an die An- und Abmeldungen wegen ELStAM.
Viele Grüße
T. Reich
Vielen Dank Herr Reich 🙂
MfG,
Milla