Hallo zusammen,
bei der Erstellung der Arbeitsbescheinigung bekomme ich Fehlermeldung:
Fehler #LN19537 BEA
Für die Erstellung einer Arbeitsbescheinigung (§ 312 SGB
III) werden Angaben zu Arbeitszeitänderungen ab 01/2017
benötigt. Für den Monat 01/2017 konnte kein Grund für die
Änderung der Wochenarbeitszeit ermittelt werden. Bitte
beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen bei den Angaben
zur Arbeitszeit erst nach einer erneuten Abrechnung der
geänderten Monate berücksichtigt werden.
» Überprüfen Sie Ihre Eingaben und führen Sie ggf. eine
Nachberechnung auf den geänderten Monat durch.
00051 Fehler #LN19412 BEA
Es konnte keine Arbeitsbescheinigung (§ 312 SGB III)
erstellt werden.
Obwohl sind alle Felder ausgefüllt und den Grund angegeben, kann Arbeitsbescheinigung trotzdem nicht erstellt werden. Was kann ich machen, um den Fehler zu beheben?
Danke! Grüß
Hallo,
die Eingaben dazu müssen Sie beim Mitarbeiter > Arbeitszeiten > regelmäßige/feste ArbZeiten > (unten) Zusatzangaben zur regelmäßigen ArbZeiten erfassen (1/17 + einen Grund auswählen) sowie dann eine Nachberechnung auf diesen Monat durchführen.
Gruß
C. Rohwäder
Danke für die Antwort, aber das habe ich bereits gemacht und das hilft leider nicht. Die Fehlermeldung bekomme ich trotzdem, obwohl ich alle Grunde probiert habe.
Hallo,
dann sollten Sie sich direkt an die DATEV wenden, damit sich das jemand bei Ihnen ansieht.
Gruß
C. Rohwäder
Danke sehr )
Dann probiere ich das Problem mit Datev zu lösen.
Wie war die Lösung? Ich habe jetzt exakt das gleiche Problem.
Danke.
Hallo,
Sie erhalten folgende Fehlermeldungen zur Erstellung einer Arbeitsbescheinigung:
#LN19537
Für die Erstellung einer Arbeitsbescheinigung werden Angaben zu Arbeitszeitänderungen ab MM/JJJJ benötigt. Für den Monat MM/JJJJ konnte kein Grund für die Änderung der Wochenarbeitszeit ermittelt werden.
Es ist zu beachten, dass rückwirkende Änderungen bei den Angaben zur Arbeitszeit erst nach einer erneuten Abrechnung der geänderten Monate berücksichtigt werden.
Überprüfen Sie Ihre Eingaben und führen Sie ggf. eine Nachberechnung auf den geänderten Monat durch.
#LN19412
Es konnte keine Arbeitsbescheinigung (§ 312 SGB III) erstellt werden.
Um die Arbeitsbescheinigung fehlerfrei zu erstellen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Vorgehen:
1. Mitarbeiter öffnen.
2. Alle Angaben unter Stammdaten | Beschäftigung | Kündigung/Entlassung erfassen.
3. Stammdaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige/Feste Arbeitszeiten wählen.
4. In der Gruppe Zusatzangaben zur regelmäßigen Arbeitszeit die Änderung der Arbeitszeit ab dem Monat hinterlegen, der in der Programm-Meldung angegeben wird (meist 01/JJJJ).
Im Feld Änderungsmonat z. B. 01/JJJJ und im Feld Grund für die Änderung der Wochenarbeitszeit den Änderungsgrund hinterlegen.
Wichtig:
5. In der Menüleiste Abrechnung | Lohnabrechnung wählen und im Feld Erster Monat der Nachberechnung z. B. den Monat 01/JJJJ erfassen. Lohnabrechnung durchführen.
Achtung:
Erstellen Sie die Arbeitsbescheinigung nicht über Abrechnung | DÜ Arbeitsbescheinigungen…. Hierbei bedarf es einer Verarbeitung der Stammdaten durch eine Lohnabrechnung.
Die Arbeitsbescheinigung wird fehlerfrei erstellt und kann über Mandant | Daten senden an die Arbeitsagentur übermittelt werden.
Viele Grüße aus Nürnberg
Dominika Raciborska
Personalwirtschaft
DATEV eG
Vielen Dank! Das werde ich morgen ausprobieren.
Ich hätte noch eine Frage:
Der Mitarbeiter ist Ende Nov. 2019 bereits ausgetreten. Die nächste Gehaltsabrechnung ist für März 2020.
Um Lohnabrechnung durchzuführen, muss ich unter "Stammdaten-Beschäftigung-Zeitraum" das Feld "letzter abzurechnender Monat" mit "03/2020" ausfüllen, stimmt`s?
Ich habe das heute ausprobiert. Es hat nicht geklappt. Das Programm hat einen Antraf auf Krankengeld erneut erstellt, den er vor ein paar Monaten schon mal erstellt hat. Das Protokoll ist lang und hat vor allem immer wieder auf "EAAG" hingewiesen, z.B. "EAAG: für den Zuordnungsmoant xx/2019 sind keine Lohnarten gebucht, die für das maschinelle Erstattungsverfahren berücksichtigt werden.......".
Ich denke, dass ich die Arbeitsbescheinigung lieber auf Papier erledigen werde.
Trotzdem vielen Dank.
Ich habe das heute ausprobiert. Es hat nicht geklappt. Das Programm hat einen Antraf auf Krankengeld erneut erstellt, den er vor ein paar Monaten schon mal erstellt hat. Das Protokoll ist lang und hat vor allem immer wieder auf "EAAG" hingewiesen, z.B. "EAAG: für den Zuordnungsmoant xx/2019 sind keine Lohnarten gebucht, die für das maschinelle Erstattungsverfahren berücksichtigt werden.......".
Ich möchte doch nochmal versuchen, die Arbeitsbescheinigung elektronisch zu übermitteln.
Gibt es Hoffnung/Lösung, dies noch zu tun, wenn man die o.g. Fehlermeldung bekommen hat?
Sowohl auf der Mdt.- als auch Mitarbeiter-Ebene gibt es unter "Datenweitergabe"/"Auswertungen" die Zeile "Bescheinigungen". Könnte ich vielleicht dort das Formular ausfüllen und übermitteln lassen?
Vielen Dank.
Hallo,
gerne helfen wir Ihnen bei der Behebung der Fehler und bei der Erstellung der Arbeitsbescheinigung weiter.
Allerdings bedarf Ihr Sachverhalt einer genaueren Prüfung. Bitte wenden Sie sich zur Klärung über die üblichen Servicekanäle an unseren Programmservice.
Viele Grüße aus Nürnberg
Dominika Raciborska
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Community...
Beim Erstellen der Arbeitsbescheinigung in L&G erhalte Ich auch folgende Fehlermeldung:
Fehler #LN19537
Für die Erstellung einer Arbeitsbescheinigung (§ 312 SGB III) werden Angaben zu Arbeitszeitänderungen ab 06/2019 benötigt. Für den Monat 04/2020 konnte kein Grund für die Änderung der Wochenarbeitszeit ermittelt werden. Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen bei den Angaben zur Arbeitszeit erst nach einer erneuten Abrechnung der geänderten Monate berücksichtigt werden.
» Überprüfen Sie Ihre Eingaben und führen Sie ggf. eine Nachberechnung auf den geänderten Monat durch.
Fehler #LN19412
Es konnte keine Arbeitsbescheinigung (§ 312 SGB III) erstellt werden.
Seit dem 03/2020 ist unsere Unternehmen in KUG. Regelmäßige Arbeitszeit wurde wegen KUG geändert.
Im Feld Grund für Änderung der Wochenarbeitszeit ist kein KUG als Grund vorhanden. Falls Ich Sonstiges auswähle, und ab Monat 04/2020 angeben wird, trotzdem kann nicht der Arbeitsbescheinigung über Abrechnung/DÜ Arbeitsbescheinigung erstellen!
Muss ich unbedingt Nachberechnung durchführen oder kann das man vermeiden?
Falls nein, was genau muss im Feld Erster Monat der Nachberechnung erfassen?
Gibt es letztendlich eine Lösung für dieses Problem?
Für Ihre Vorschläge bedanke ich mich im Voraus…
Jetzt verstehe ich erstmal nicht, wieso KUG ein Grund sein kann für eine Änderung der regelmäßigen Arbeitszeit. Wäre das nicht eher "Änderung Vollzeit aus betrieblichen Gründen"?
Denn eigentlich hat doch das Auftreten von KUG nichts zu tun mit einer vorher vereinbarten reg. Arbeitszeit?
Und erster Monat der Nachberechnung müsste der Monat sein, für dessen Gültigkeit die Änderung der Arbeitszeit gilt. Falls das nun allerdings vor 01/2019 der Fall gewesen sein sollte, frage ich mich gerade, ob das dann auch funktioniert, da das System ja eigentlich nur NBen bis einschließlich 01/2019 durchführen kann.
Dann stand noch in einem vorigen Beitrag, dass NICHT der Weg über Abrechnung/DÜ Arbeitsbescheinigung gewählt werden sollte, wenn ich mich recht erinnere - oder ich habe etwas falsch verstanden.
Sehr geehrter Herr LF,
Das ist richtig, Sie haben Recht, der Grund kann sein "Änderung Vollzeit aus betrieblichen Gründen". Aber es funktioniert immer noch nicht, egal aus welchem Grund ich mich entscheide, ich kann keine Bescheinigung ausstellen.
Sind Sie vorgegangen, wie von Frau Raciborska beschrieben?
ja, aber funktioniert nicht 😞 werde manuell erstellen, bis ich eine effektive Lösung erhalte 😉
Hallo,
die Fehlermeldung #LN19537 besagt, dass für die Erstellung der Arbeitsbescheinigung ein Grund für die Änderung der Wochenarbeitszeit hinterlegt werden muss. Diesen Grund geben Sie auf der Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige/Feste Arbeitszeiten unter dem Punkt "Zusatzangaben zur regelmäßigen Arbeitszeit" an. Danach ist es zwingend notwendig, eine Lohnabrechnung für den Mitarbeiter durchzuführen. Beim Durchführen der Lohnabrechnung hinterlegen Sie im Feld "Erster Monat der Nachberechnung" den Monat 04/2020.
Die Arbeitsbescheinigung wird dann entweder direkt mit der Lohnabrechnung erstellt oder alternativ über den Punkt Abrechnung | DÜ Arbeitsbescheinigungen.
Sollte diese Abhilfe trotzdem nicht zur Klärung des Sachverhaltes weiterhelfen, wenden Sie sich zur Klärung bitte über die üblichen Servicekanäle an uns.
Viele Grüße aus Nürnberg
Astrid Preuß
Personalwirtschaft
DATEV eG
Sehr geehrte Frau Preuß,
alles was Sie geschrieben haben, ich habe getan, aber ich kann der DÜ Arbeitsbescheinigung nirgendwo finden?
Muss ich noch etwas tun, um einen Einblick zu bekommen?
Vielen Dank im Voraus
MfG
Milla
Hallo,
wenn die Auswertung nicht in den Mitarbeiterauswertungen zu finden ist, kann es sein, dass die Arbeitsbescheinigung nicht erstellt und übermittelt wurde.
Ob die Arbeitsbescheinigung erstellt wurde oder nicht, sehen Sie im Verarbeitungsprotokoll.
Wird ein Fehler ausgewiesen, wurde diese nicht erstellt. Um dem Fehler auf den Grund gehen zu können, würden wir uns das gerne bei Ihnen genauer ansehen.
Zur Klärung nehmen Sie bitte über die üblichen Servicekanäle Kontakt zu uns auf.
Viele Grüße aus Nürnberg
Astrid Preuß
Personalwirtschaft
DATEV eG
Sehr geehrte Frau Preuß,
habe schon mit Datev telefoniert und alles erledigt.
Vielen Dank für die Einleitung und Ihre Hilfe.
Hat jemand hat diese Fehlermeldung erhalten?
MA im 07/2020 ausgetreten, Monatsabschluss wurde am 15.08. gemacht; jetzt wollte Nachberechnung durchführen und Arbeitsbescheinigung erstellen. Habe unten Zeitraum - Letzter abzurechnender Monat 08/2020 hinterlegt.
AZ wurde nur im 04/2020 geändert!
Fehler #LN19537
Für die Erstellung einer Arbeitsbescheinigung (§ 312 SGB III) werden Angaben zu Arbeitszeitänderungen ab 01/2019 benötigt. Für den Monat 05/2019 konnte kein Grund für die Änderung der Wochenarbeitszeit ermittelt werden. Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen beiden Angaben zur Arbeitszeit erst nach einer erneuten Abrechnung der geänderten Monate berücksichtigt werden.
» Überprüfen Sie Ihre Eingaben und führen Sie ggf. eine Nachberechnung auf den geänderten Monat durch.
Vielen vielen Dank für Ihre Vorschläge
Hallo,
Sie erhalten bei der Erstellung der Arbeitsbescheinigung die Fehlermeldung #LN19537. Erfassen Sie auch hier den Grund der Arbeitszeitänderung auf der Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige/Feste Arbeitszeiten unter dem Punkt "Zusatzangaben zur regelmäßigen Arbeitszeit" ab 05/2019. Führen Sie anschließend bitte eine Lohnabrechnung durch und hinterlegen im Feld „Erster Monat der Nachberechnung“ den Monat 01/2019.
Weitere Informationen zu dieser Fehlermeldung finden Sie im Dokument 1005736 - LN19537 beim Erstellen der Arbeitsbescheinigung in Lohn und Gehalt .
Viele Grüße aus Nürnberg
Astrid Preuß
Personalwirtschaft
DATEV eG
Danke Frau Preuß 🙂
...schon erledigt!
MfG
Milla
Hallo,
ich hatte genau dasselbe Problem und hatte mich nachdem ich zuerst erfolglos den Schritten unter dieser Frage befolgt bin an Datev gewendet.
Die Wöchentliche Arbeitszeit hatte ich aufgrund der Kurzarbeit jeden Monat geändert, damit die Anwesenheit direkt in den Kalender übertragen wird.
Die Frau von Datev hat mir dann gesagt, dass ich für jeden Monat, indem die Wöchentliche Arbeitszeit geändert wurde auch ein Grund angegeben werden muss.
Zuletzt musste ich dann eine Nachberechnung, ab dem ersten Monat in dem die Wöchentliche Arbeitszeit geändert wurde, durchführen.
Dann war die Fehlermeldung bei mir weg und die Arbeitsbescheinigung wurde erstellt.