Hallo,
weiß jemand was diese Fehlermeldung zu bedeuten hat?
Sie kommt mit der Lohnabrechnung (auch Probeabrechnung) für März 2017
Fehler #LN13391
DEÜV: Da weder eine sv-relevante Fehlzeit noch ein laufendes Arbeitsentgelt im Meldezeitraum
von 01.01.2018 bis 28.02.2018 vorhanden ist, führt dies zum Ausschluss der Entgeltmeldung mit
Meldegrund 30.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen Birgit,
haben Sie im Feld Austrittsdatum schon den Austritt eingegeben? Dann liegt es daran....
Wenn Sie das Austrittsdatum wieder entfernen, kommt auch keine Fehlermeldung mehr.
Ich hatte diese Fehlermeldung letzten Monat und habe die Austritte wieder entfernt. Blöde Geschichte, da meine Mantanten viel mit Befristungen arbeiten.
Sie können Befristungen über Stammdaten Beschäftigung Kündigung eingeben, ich weiß aber nicht , ob Datev dann zu dem Zeitpunkt der Befristung dann daran erinnert.
Schöne Grüße
Birgit
ich weiß aber nicht , ob Datev dann zu dem Zeitpunkt der Befristung dann daran erinnert.
Macht LuG leider nicht automatisch. Sie müssen selbst einen Termin setzen. Wieder ein Wunsch auf der nicht enden wollenden Liste der Erweiterungs-/Änderungswünsche für LuG...
Hallo,
ich habe schon immer das Austrittsdatum bei befristeten Arbeitsverhältnissen eingegeben, aber diese Meldung habe ich erst seit dem letzten Update.
Ich werde es erst mal so lassen. Manchmal erledigt sich das mit dem nächsten Update.
Jetzt weiß ich aber wenigstens durch was die Meldung ausgelöst wird. Vielen Dank.
Hallo,
ja, die Meldung kommt erst seid dem Update. Ich hoffe auch, dass sich das wieder ändert, sonst hat man keine Kontrolle darüber, wann die Befristung endet.
Schöne Grüße
Hallo Birgit,
gerne würden wir uns diese Fehlermeldung LN13391 - vor allem in Verbindung mit 2018 - genauer überprüfen.
Bitte wenden Sie sich hierzu an den Service von Lohn und Gehalt über den Servicekontakt pro oder per Telefon (Tel.: +49 911 319 35600).
Viele Grüße aus Nürnberg,
Daniela Eichler
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
Sie haben bei der Abrechnung die Fehlermeldung LN13391 bzgl. Erstellung einer DEÜV-Meldung für das aktuelle Jahr 2020 erhalten.
In Ihrem Fall ist dies korrekt. Hier der Auszug aus dem aktuellen Pflichtenheft der ITSG, Version 9.9, Seite 107:
"Entgeltlose Monate (Zeiträume)
Kriterium 1:
Sofern im Meldezeitraum für mindestens einen Kalendermonat weder eine sv-relevante Fehlzeit noch ein laufendes Arbeitsentgelt vorhanden ist, wird dieser Tatbestand maschinell erkannt und führt zum Ausschluss einer maschinellen Entgeltmeldung [...]
Kriterium 2:
Sofern im Meldezeitraum für mindestens einen Kalendermonat weder eine sv-relevante Fehlzeit noch ein laufendes Arbeitsentgelt vorhanden ist, wird empfohlen, einen Fehler in der Abrechnung auszugeben."
Da der Mitarbeiter bereits ausgetreten ist, die Urlaubsabgeltung in der Sozialversicherung als Einmalbezug behandelt wird und somit kein "laufendes Arbeitsentgelt" ist, muss in diesem Fall die Fehlermeldung ausgegeben werden.