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LuG: Durchschnittsberechnung Beschäftigungsverbot

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letzte Antwort am 20.09.2021 12:45:39 von Jones
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lifeline
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Nachricht 1 von 5
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Hallo,

wie stellt man bei einem Beschäftigungsverbot die Durchschnittsberechnung ein?

§ 18 MuSchG "Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt"

Also zählen auch die SFN-Zuschläge zum Durchschnitt....

Beim erfassen des Beschäftigungsverbots kann ich nur die Lohnart 3340 auswählen.

Wie gebe ich das ein?

Besten Dank schonmal!

Viele Grüße

T. Hacker

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 5
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Hallo T. Hacker,

wenn die Mutter eine Zeitlohnempfängerin ist, erfassen Sie unter Stammdaten | Besonderheiten | Mutterschutz in der Registerkarte "Beschäftigungsverbot" die Lohnart 3340 "Mutterschutzlohn, Std.".

Für Gehalts- und Festbezugsempfängerinnen darf keine Lohnart erfasst werden. Hier wird die normale Monatsvergütung auch während des Beschäftigungsverbots weitergezahlt.

Wenn zusätzlich neben dem Stundenlohn/Gehalt noch weitere zeitabhängige SV-pflichtige Entgeltbestandteile (z. B. Zulagen oder Zuschläge) in den letzten 3 abgerechneten Kalendermonaten vor Beginn des Beschäftigungsverbots angefallen sind, muss für diese Entgeltbestandteile ebenfalls Mutterschutzlohn bezahlt werden.

Dieser Ausgleichsbetrag muss manuell errechnet und in der Monatserfassung z. B. mit der Lohnart 3330 "Mutterschutzlohn Betrag" hinterlegt werden.

Das Gesetz schreibt zwar eine Durchschnittsberechnung vor, legt jedoch gleichzeitig in § 21 MuSchG "Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgeltes" fest, dass dauerhafte Änderungen der Entgelthöhe für die Leistungen der §§ 18 bis 20 ab Wirksamkeit der Änderung bei der Durchschnittsermittlung zu berücksichtigen sind.

Dies bedeutet nichts anderes, als dass im Falle von Mutterschutzlohn das Gehalt bzw. der Stunden weiterzuzahlen ist, welcher ohne das Beschäftigungsverbot in diesem Monat zu zahlen wäre.

Viele Grüße

Nina Schöneweis

Personalwirtschaft

DATEV eG

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
lifeline
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Nachricht 3 von 5
1878 Mal angesehen

Hallo Frau Schöneweis,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich werde den Betrag manuell ermitteln. Mich wundert, dass das Programm das nicht kann...

Der ermittelte "Mutterschutzlohn Betrag" fließt aber dann auch wieder in den Durchschnitt, so dass ich das jeden Monat neu ermitteln muss??

Viele Grüße

T. Hacker

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Markus82
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Nachricht 4 von 5
1768 Mal angesehen

Ich hatte hierzu am Mittwoch einen Service-Kontakt und möchte nochmal betonen, die ihre Berechnung schlichtweg falsch ist. Ich möchte nicht wissen, wieviel Arbeitnehmer hier schon falsch abgerechnet wurden und zu wenig Geld bekommen haben.

 

Das Gesetz sieht ganz klar eine Durchschnittsberechnung mit den 3 Monaten vor Beginn der Schwangerschaft als Grundlage vor. Warum hier Datev einen eigenen Weg geht und mit der Lohnart 3340 pauschal die Fortzahlung des besehenden Gehalts veranlasst, ist mir ein Rätsel.

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Jones
Einsteiger
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Nachricht 5 von 5
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Hallo Markus, 

 

und wenn die AN (Stundenlohnempfängerin) noch keine 13 Wochen gearbeitet hat?

Wie wird dann der Durchschnitt berechnet?

Oder nehme ich hierzu die Werte aus dem Arbeitsvertrag, zb. 35 Stunden a 12€?

 

Vielen Dank schonmal

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letzte Antwort am 20.09.2021 12:45:39 von Jones
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