Hallo,
wir haben von einer Krankenkasse die Mitteilung erhalten, dass für einen AN (MInijob) für den Zeitraum 01.01.-31.12.20 keine Jahresmeldung übermittelt wurde.
Die Übermittlung ist lt. DATEV jedoch erfolgt.
WIe kann ich denn die erneuete Übermittlung dieser Meldung anstoßen?
Viele Grüße und Danke im Voraus
N.
Guten Tag,
ich hatte vor kurzem auch so ein Schreiben.
Ich hab die KK angerufen, denn beim Mini wir die Jahresmeldung ja an die Knappschaft getätigt.
Beim Mitarbeiter folgte im Voraus eine Ummeldung von einem Gehaltempfänger zum Minijobber. Dies hatte die KK nicht richtig verarbeitet gehabt. Daher hat die KK die Jahresmeldung angefragt.
Somit hatte sich das Thema erledigt.
Meldungen kann man auch über SV.net senden.
Gruß Nicole
Unsere Erfahrung hier ist, wenn eine Meldung nicht durch das System generiert wird, ist sie auch nicht zu erstellen. Bei uns bekommen die nachfragenden Krankenkassen immer noch einmal diejenige Meldung gefaxt (Datenschutz), die richtiger Weise generiert wurde.
Und das ist zu 99,9% der Fall 🙂
Hallo,
eine erneute Bereitstellung zum Senden einer DEÜV-Jahresmeldung an die Krankenkasse ist nicht möglich. Eine erneute Bereitstellung ist in nur noch über SV-Net möglich.
Warum es zu keiner Übermittlung an die Krankenkasse gekommen ist, können wir pauschal nicht sagen. In diesem Falle würden wir Sie bitten, sich über die üblichen Servicekanäle an uns zu wenden. Vielen Dank.