Hallo,
bei einem neuen Mitarbeiter hat sich jetzt herausgestellt, dass sich das neue Beschäftigungsverhältnis um einen Tag mit dem bisherigen überschneidet. Der AG-Wechsel erfolgte Mitte des Monats.
Jetzt hat der alte AG den Austrittsmonat mit Steuerklasse 6 abgerechnet, da wir natürlich den Hauptarbeitgeber gemeldet haben.
Wäre es aufgrund dieses einen Tages den nicht zulässig auch in der bisherigen Steuerklasse weiter abzurechnen? Oder ist der alte AG wirklich dazu verpflichtet auf Steuerklasse 6 zu wechseln?
Ich lasse eigentlich wegen dem einen Tag immer die Hauptsteuerklasse stehen - kommt aber nur extrem selten vor.
Hallo,
einer von beiden AG muss mit 6 abrechnen.
Wenn es der alte AG macht ist doch gut, dann löst sich das "Problem" von alleine.