Hallo,
ich habe folgendes Problem: neuer Mitarbeiter hat bei uns am 01.07. angefangen, hatte aber noch Arbeitsvertrag mit Vorarbeitgeber bis 14.07. Mit der Lohnabrechnung Juli wurde mir zurückgemeldet, dass Elstam den Meldebeginn auf 15.07. geändert hat. Ich muss nun für die Zeit vom 01.07.-14.07. die Lohnsteuerklasse 6 anwenden.
Nur - wie mache ich das, rückwirkend für den halben Vormonat (LODAS)? Wo kann ich für den halben Monat eine andere Lohnsteuerklasse erfassen, bei Mitarbeiter - Steuer kann ich zwar die Steuerklasse ändern, aber keinen Zeitraum eingeben. Mit der Tabelle für die Nachberechnungen hab ich auch keine Lösung gefunden.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Vielen Dank, und viele Grüße
Chris
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
ich wüsste nicht, dass man die Steuerklasse nur für einen halben Monat ändern kann. Mein erster Gedanke war, dass man über eine 2. Personalnummer abrechnen könnte. Allerdings müssen Sie es ja rückwirkend ändern, also bringt Ihnen das nichts.
Ich würde für den Monat Juli Steuerklasse 6 abrechnen und im Folgemonat dann die Steuerklasse ändern. Haben Sie beim FA mal nachgefragt?
Grüße
Bloß nicht so kompliziert machen...
R39b.5 Absatz 1 Satz 3 LStR sagt hierzu:
Der Lohnsteuerermittlung sind jeweils die Lohnsteuerabzugsmerkmale (§ 39 EStG) zugrunde zu legen, die für den Tag gelten, an dem der Lohnzahlungszeitraum endet; dies gilt auch bei einem Wechsel des ersten Arbeitgebers (Hauptarbeitgeber) im Laufe des Lohnzahlungszeitraums.
Wenn also die Rückmeldung erst im Laufe des Monats gilt und sie für den vollen Monat Juli ein Monatsgehalt abrechnen, können Sie einfach die zurückgemeldete Lohnsteuerklasse anwenden.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Vielen llieben Dank, das ist natürlich für den Fall die beste und einfachste Lösung 🙂.
Ich habe allerdings noch einen Neueintritt mit fast demselben Problem. Nur diesmal über den Monatswechsel. Dh dieser Kollege hat am 27.06. bei uns angefangen, der alte AG hat ihn aber erst zum Monatsende abgemeldet.
Ich müßte also (falls der alte AG die Abmeldung nicht noch korrigiert) diesen Kollegen dann für die 4 Tage im Juni mit Steuerklasse 6 abrechnen.
Wissen Sie, wie das gemacht werden müßte?
Wenn Sie bei dem Mitarbeiter eine Meldung erhalten haben, dass die Rückmeldung erst ab dem 01.07.2020 gilt, wechseln Sie in den Bearbeitungsmonat Juni, ändern die Steuerklasse manuell auf 6, gehen in den Bearbeitungsmonat Juli und ändern dort die Steuerklasse wieder auf die zurückgemeldete Klasse.
Die Nachberechnung wird dann mit der nächsten Abrechnung ausgelöst. Sie sollten dies vorher über eine Probeabrechnung prüfen.
Eine rückwirkende Änderung von Meldungen ist im ELStAM-Verfahren übrigens nicht vorgesehen. Die einmal erfolgte Meldung kann der andere Arbeitgeber nicht "stornieren". Es müsste also eine schriftliche Bestätigung des anderen Arbeitgebers vorliegen, dass die Abmeldung bereits zum 26.06. hätte erfolgen müssen - und dann müsste dies möglichst auch noch mit dem Finanzamt geklärt werden, dass die abweichende Berücksichtigung der Steuerklasse in der Juni-Abrechnung ok ist.
Ich denke, da ist es einfacher, die 4 Tage nach Steuerklasse VI abzurechnen und den Mitarbeiter darauf zu vertrösten, dass dies in seiner Einkommensteuer-Erklärung angerechnet wird.
Vielen Dank für die schnelle Hilfe!
Lieber Herr Lutz,
können Sie mir bitte heir eventuell helfen? Im November kommt folgende Rückmeldung:
Elektronische Lohnsteuerkarte: Für den Mitarbeiter wurde ab 24.08.2023
die Steuerklasse VI zurückgemeldet und mit Gültig-Ab 08.2023 in die
Personaldaten übernommen. Für den Austrittsmonat können die bisher
gültigen Lohnsteuerabzugsmerkmale gem. LStR R39b.5 (Abs.1 Satz 3)
verwendet werden, wenn der Mitarbeiter vor dem 24.08.2023
ausgetreten oder von einem weiteren Arbeitgeber angemeldet worden
ist. Erfassen Sie in diesem Fall die Lohnsteuermerkmale für den
Austrittsmonat manuell unter Personaldaten | Steuer | Steuerkarte.
Der Mitarbeiter ist auch zum Ende September ausgetreten.
Kann ich die Lohnsteuerklasse 1 für August und September behalten?
@BraniStefanova1 schrieb:
Im November kommt folgende Rückmeldung:
Elektronische Lohnsteuerkarte: Für den Mitarbeiter wurde ab 24.08.2023
die Steuerklasse VI zurückgemeldet und mit Gültig-Ab 08.2023 in die
Personaldaten übernommen. ...
Der Mitarbeiter ist auch zum Ende September ausgetreten.
Kann ich die Lohnsteuerklasse 1 für August und September behalten?
Ich gehe mal davon aus, dass Sie den September schon abgerechnet haben und die LSt-Bescheinigung bis 30.09.2023 auch schon übermittelt ist.
In dem Fall dürfen Sie eine Änderung der Abrechnung nach §41c Absatz 3 EStG eigentlich nicht mehr vornehmen, so dass Sie m.E. bei der Abrechnung nach Steuerklasse I bleiben müssen.
Sie sind aber nach § 41c Absatz 4 Nr. 1 EStG verpflichtet, das Finanzamt hierüber zu informieren.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Danke Herr Lutz!
Herzliche Grüße
Branimira Stefanova