Hallo zusammen,
wir haben folgendes Problem, dass bei zwei von drei Mitarbeitern die zum selben Datum abgemeldet wurde, keine Lohnsteuerbescheinigung erstellt wurde.
Nach Rückfrage beim Finanzamt war die Abmeldung erfolgreich und wurde auch korrekt von Datev übermittelt und es werden auch keine Fehlermeldungen zurück gemeldet.
Kann man die Lohnsteuerbescheinigung manuell nachträglich erstellen oder welche Lösung gibt es hierfür?
Vielen Dank im Voraus.
Wenn man den lokalen oder RZ-Druck ausgeführt hat, gehört diese Auswertung nicht mehr zu den Aktuellen. Vielleicht reicht es, den Haken links oben in der Auswertungs-Ausgebeansicht wegzunehmen um wieder fündig zu werden.
Hallo, danke für deine Nachricht.
Daran liegt es leider nicht, da die Lohnsteuerbescheinigung nicht erzeugt wurde. Weder auf Mitarbeiter- noch auf Mandantenebene ist diese zu finden. Was sehr komisch ist, da zwei Mitarbeiter bei der selben Firma angestellt waren und beide zum gleichen Datum abgemeldet worden sind, beide genau das gleiche Arbeitsverhältnis haben (sodass es auch nicht daran liegen könnte). Bei dem einen Mitarbeiter wurde eine Lohnsteuerbescheinigung erstellt, beim anderen nicht. Vielleicht hat jemand noch einen anderen Vorschlag. Vielen Dank trotzdem 🙂
Ist vielleicht ein Häkchen gesetzt unter Steuerkarte/Besonderheiten elektronische Steuerkarte/keine Teilnahme am Verfahren?
Oder wurde unter Grenzgänger ein Häkchen für beschränkte Einkommensteuerpflicht gesetzt?
Vielen Dank für deine Nachricht.
Habe ich alles schon überprüft, leider ist das nicht der Fehler.
Ich entschuldige mich jetzt schon für die Frage:
es ist auch kein pauschbesteuerter Minijob?
Nein, leider nicht.
Alle drei Mitarbeiter waren sozialversicherungspflichtig angestellt.
Sorry, dann bin ich leider auch zunächst ratlos 😞
Hallo,
wurde im Verarbeitungsprotokoll bei den betreffenden Mitarbeitern eine Fehler- oder Hinweismeldung aufgeführt, weshalb die Lohnsteuerbescheinigung nicht erstellt werden konnte?
Folgendes kann bei den jeweiligen Mitarbeitern in Lohn und Gehalt außerdem geprüft werden:
1. Stammdaten | Steuer | Besonderheiten, die Registerkarte "Grenzgänger/Beschränkte Steuerpflicht" wählen.
2. Im Feld "ElsterLohn (Lohnsteuerbescheinigung)" darf der Haken "Keine Lohnsteuerbescheinigung" nicht gesetzt sein.
Sollte dies der Fall sein, ist der Haken zu entfernen bzw. die Historie zu löschen. Anschließend kann die Lohnsteuerbescheinigung nachträglich erstellt werden.
Informationen hierzu finden Sie in dem Dokument 1003231 "Lohnsteuerbescheinigung / DEÜV-Meldung für ausgetretenen Arbeitnehmer erstellen" .
Viele Grüße aus Nürnberg
Darlene Pfahler
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo darlene,
vielen Dank für deine Nachricht.
Im Verarbeitungsprotokoll beim betreffenden Mitarbeiter ist weder eine Fehlermeldung, noch ein negativer Hinweis vermerkt, hier ist lediglich der Hinweis hinterlegt, dass alles erfolgreich war und funktioniert hat. Trotzdem wurde die Lohnsteuerbescheinigung nicht erzeugt und auch nicht an das Finanzamt weitergeleitet.
Wir haben Ihre Schritte überprüft, jedoch liegt da auch nicht der Fehler.
Ich habe versucht die Anleitung zur Erstellung einer Lohnsteuerbescheinigung nach den u.g. Dokument durchzuführen, jedoch ist der Mitarbeiter zum 30.06.2020 ausgeschieden, sodass die Aussage mit dem Vorjahr aus dem Dokument nicht zutrifft.
Haben Sie vielleicht noch eine andere Idee, was ich noch probieren könnte?
Vielen Dank im Voraus.
Im Eingangspost stand doch aber, dass das FA die Meldung erhalten hat?!
Ist die Bescheinigung so geschlüsselt, dass die auch für den MA gedruckt wird?
Das Finanzamt hat die Abmeldung erhalten, nur die Abmeldung.
Lohnsteuerbescheinigung wurde aber weder erzeugt, noch übermittelt, da ist ja unser Problem.
Hallo,
wurde das Austrittsdatum unter Umständen nachträglich erfasst und ggf. nicht abgerechnet? In diesem Fall dürfte auch keine Abmeldung zur Sozialversicherung mit Abgabegrund „30“ erstellt worden sein.
Wie von Ihnen beschrieben, betrifft die Lohnsteuerbescheinigung bei Ihnen das aktuelle Jahr. Führen Sie demnach die im Dokument 1003231 in der Abhilfe beschrieben Schritte 1,2,3 und 5 durch.
Punkt 4 kann in diesem Fall ignoriert werden, wenn es sich nicht um einen Austritt im Vorjahr handelt.
Führen die Lösungsvorschläge nicht zum erwünschten Erfolg, wenden Sie sich bitte über die üblichen Servicekanäle an uns. Ihren Sachverhalt können wir dann individuell prüfen.
Viele Grüße aus Nürnberg
Astrid Preuß
Personalwirtschaft
DATEVeG
Hallo, vielen Dank für Ihre Nachricht.
Das Problem wurde gelöst.