Hallo liebe Community,
ich werde einfach nicht fündig im Netz, vielleicht kann mir jemand helfen:
Ma scheidet zum 31.12.2019 aus und da er arbeitslos wird bzw. auch wieder Krankengeld bekommt, möchte dieser die Abfindung erst 10.01.2019 gezahlt haben, weil sein Anwalt für Arbeitsrecht meinte, dass er somit weniger Steuern zahlen muss. Davon mal abgesehen, können wir erst eine Korrektur Ende Januar für Dezember 2019 machen, aber dann muss ich ihm das Geld als Vorschuss zahlen.
Was ich mich Frage ist.
1. Wird es eine korrigierte Lohnsteuerbescheinigung für 2019 geben oder erhält er eine für 2020? System ist auf Zuflussprinzip eingestellt und in den Einstellungen ist eingerichtet, dass die Lohnsteuerbescheinigungen mit der Abrechnung Dezember erstellt werden.
2. Macht es einen Unterschied, ob die Lohnsteuerbescheinigungen mit der Abrechnung Dezember oder Januar erstellt werden?
3. Wird nicht auf Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet?
Normalerweise möchte ich dem MA verklickern, dass er besser damit fährt, wenn wir die Abfindung mit der Dezember 2019 Abrechnung abrechnen.
Über eine einleuchtende Antwort freue ich mich.
Ganz liebe Grüße
KP
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Mit dem Entstehungsprinzip erfolgt eine Berichtigung der LSt-Bescheinigung 2019 auch noch bei Erfassung im Januar 2020.
Bei Ihren Einstellungen erhalten sie im Abrechnungsmonat Januar eine 2020er LSt-Bescheinigung.
Das Dok.-Nr. 9233636 erläutert.