Hi!
Nun habe ich vergessen, mit der Märzabrechnung die Lohnsteueranmeldung auf vierteljährlich umzuändern.
Kann ich einfach über ELStAM die LSt-Anmeldung vornehmen und mit Lodas im Juni den 2ten Quartal übermitteln oder würde das zu Fehlermeldungen führen?!
Sollte ich den März nochmal abrechnen? Da es nur eine Mitarbeiterin ist (die anderen sind Minijobber), müsste ich dann ja nur diese eine Dame neu berechnet werden oder?
mfg Torsten
Ich würde Folgendes tun:
Fertsch!
Hallo Torsten,
wenn Sie den Anmeldezeitraum der Lohnsteueranmeldung von jährlich auf vierteljährlich ändern möchten, können Sie das spätestens mit einer Wiederabrechnung komplett des letzten Monats eines Quartals durchführen.
Senden Sie eine Wiederabrechnung März wird die vierteljährliche Lohnsteuer-Anmeldung mit den Werten Januar - März erstellt. Wenn Sie mit der Abrechnung Juni den Anmeldezeitraum von jährlich auf vierteljährlich ändern, wird die Lohnsteuer-Anmeldung nur für das 2. Quartal erstellt.
Weitere Informationen finden Sie unter der Dok.-Nr. 5303321 - Lohnsteuer-Anmeldung: Anmeldezeitraum erfassen oder ändern .
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG