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Lohnsteuer-Außenprüfung und DLS

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letzte Antwort am 06.06.2019 14:40:11 von Lara_Hien
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durbach
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Die aktuell vorliegenden Prüfungsanordnung umfasst den Datenzugriff von Lohn & Gehalt per "Digitale LohnSchnittstelle" (DLS).

Nun erstreckt sich  Prüfungszeitraum vom 01.01.2015 bis 30.04.2019 und ich erstelle meine Daten lokal, d. h. ohne Archiv-CDs

Hier nun meine Fragen an die Community/DATEV:

- Nach dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 17.06.2016 bzw. dem BMF-Schreiben vom 29.05.2017

  ist DLS erst ab dem 01.01.2018 verbindlich;

  Gebt ihr dem Prüfer nun auch freiwillig die DLS-Daten für die Zeiträume vor dem 01.01.2018?

- Der DLS-Export über Lohn & Gehalt funktioniert nur für komplette Jahre.

  Nun wurde bereits der Mai 2019 abgerechnet!

  Zur Abhilfe habe ich den Mandanten mit Hilfe des Kopierassistenten auf eine neue Mandanten-Nummer

  ohne jegliche Verknüpfung (Aktualisierung Zuordnung RZ und Mandant) kopiert, den Monatsabschluss zurückgesetzt

  und gleichzeitig die Lohnabrechnungen gelöscht. >DLS-Export 01-04/2019 ok

  Warum existiert keine genauere Auswahl der Prüfungszeiträume (z. B. per April 2019)?

  Erfolgen (und ggf. wann) programmtechnische Anpassungen?

- Die Schnittstellenbeschreibung des BZSt-Portals zu DLS umfasst nicht wirklich alle Werte der einzelnen Lohnabrechnungen,

  sondern reine GoBD-Daten. Ich vermute, der Prüfer möchte ggf. zusätzlich noch einzelne Abrechnungen sehen!?

Vielen Dank für weitere Anregungen und Antworten!

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Lara_Hien
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Hallo,

Sie möchten die Daten für eine Prüfung über die digitale Lohnschnittstelel (DLS) exportieren. Daraus haben sich für Sie folgende Fragen ergeben:

1.) Die Daten können ab dem Abrechnungsjahr 2006 exportiert und für die Prüfung zur Verfügung gestellt werden. Bitte klären Sie mit Ihrem Prüfer ab, ob er diese Daten im Prüfungsprogramm importieren kann.

2.) Wenn Sie den DLS-Export über Lohn und Gehalt ausführen, können Sie aktuell nur nach Jahren sortieren. Bei dem Export werden alle Auswertungen für die von Ihnen abgerechneten Monate aufbereitet. Das heißt, steht ihr Mandant aktuell im Abrechnungsmonat 05/2019 und Sie wählen im Zeitraum das Jahr bis 2019 aus, werden die vorhanden Daten bis Monat 05/2019 exportiert.

Für was benötigen Sie eine monatliche Aufteilung bzw Auswahl beim Export? Welchen Vorteil würde Ihnen diese Vorgehensweise bieten?

3.) Die Daten umfassen den gesetzlich vorgegebenen Umfang der Digitalen Lohnschnittelle (DLS). Wenn Sie auf der Mandantenebene unter Mandant | Exportieren | Export für steuerliche Außenprüfung (mit DLS) gehen, finden Sie auf der rechten Seite den Punkt " Digitale Lohnschnittstelle". Hier finden Sie die Auflistung aller Daten, die verpflichtend sind.

Im linken Feld bei den "Auswählbaren Daten zur GDPdU" können Sie zusätzliche Auswertungen auswählen.

Liebe Grüße

Lara Hien

Personalwirtschaft

DATEV eG

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durbach
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Hallo Frau Hien,

zu Ihren Anmerkungen:

"Für was benötigen Sie eine monatliche Aufteilung bzw Auswahl beim Export? Welchen Vorteil würde Ihnen diese Vorgehensweise bieten?"

Hinweis:

Der Prüfungszeitraum endet im Monat APRIL 2019. Der Monat Mai fällt daher aus der Prüfung gänzlich raus. Er wird aber trotzdem per DLS exportiert!

Gegenfrage:

Warum sollte ich dem Prüfer mehr Daten zur Verfügung stellen (hier: Monat Mai 2019) als es die Prüfungsanordnung vorschreibt?

Vergleich:

Bei dem GDPdU-Export in Kanzlei-Rechnungswesen kann ich die einzelnen Prüfungszeiträume selektieren. Das ist bei einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung sehr hilfreich. Der Prüfer bekommt dann auch nicht mehr Daten als im "zustehen".

Leider haben Sie meine Fragen nicht hinreichend beantwortet.

- Ab wann kann bei der DLS-Schnittstelle ein Zeitraum selektiert werden?

- Sind in der allgemeinen Praxis die Auswertungen aus der DLS-Schnittstelle für den Prüfer ausreichend oder benötigt er noch zusätzliche Auswertungen (z.B. LohnViewer-Export oder Archiv-CD)?

Lieben Gruß zurück.

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Lara_Hien
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

der Wunsch, den DLS-Export nach Monaten selektieren zu können, ist bereits bekannt.

Ab wann hier eine Einschränkung im Programm möglich ist, kann ich Ihnen leider derzeit nicht nennen.

Der DLS-Export ist grundsätzlich nach gesetzlicher Vorgabe ausreichend. Das heißt, der Prüfer benötigt im Normalfall keine zusätzlichen Auswertungen. Somit besteht für Sie keine Notwendigkeit eine Archiv-DVD etc. erstellen lassen.

Liebe Grüße

Lara Hien

Personalwirtschaft

DATEV eG

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letzte Antwort am 06.06.2019 14:40:11 von Lara_Hien
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