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Lohnfortzahlung nach Austritt

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letzte Antwort am 21.05.2025 14:52:29 von mandyhochgräber
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GS2019033120
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
81 Mal angesehen

Hallo Zusammen,

 

ich habe hier ein Fall von Kündigung zum 30.04.2025 danach Klage Ergebnis Lohnfortzahlung bis 30.06.2025 mit Freistellung und die Möglichkeit besteht, das Arbeitsverhältnis vorzeitig zu beenden, sobald er eine neue Arbeitsstelle gefunden hat, mit der Folge, dass 50 % der dann frei werdenden Freistellungsvergütung als Abfindung gezahlt werden.

 

Wie gehe ich hier am besten vor? Ich habe bei Beschäftigung den 30.04.2025 als Austritt eingetragen. Bei Kündigung

Lohnfortzahlung bis 30.06.2025. Bei Probeabrechnung habe ich die Personalnr. angekreuzt aber keine Probeabrechnung bekommen. Was mache ich falsch? Der MA ist Stundenlöhner. Wird er mit Durchschnittlichem Lohn bezahlt? Warum kriege ich keine Abrechnung?

 

Vielen Dank an alle Antworten im Voraus.

 

GS

mandyhochgräber
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 2
59 Mal angesehen

Ich hätte als Austrittsdatum den 30.06. eingetragen und in den Fehlzeiten dann eine bezahlte Freistellung vom 01.05.-30.06.25. Jetzt wäre noch zu klären was als fortgezahlte Vergütung vereinbart wurde? Hier müssten natürlich dann entsprechend Stunden erfasst werden, falls keine feste Monatsvergütung für die Freistellung vereinbart wurde.

 

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letzte Antwort am 21.05.2025 14:52:29 von mandyhochgräber
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