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Lohnfortzahlung bei Arbeitnehmern mit Schichtplan

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letzte Antwort am 25.03.2020 07:35:20 von Kristin_Frohmeyer
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andi1989
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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich

eines Lohnfortzahlungsantrag in Schichtplanfällen.

Folgende Daten:

normale wöchentliche Arbeitszeit 36 Stunden

Montag-Samstag ergo 6 Stunden täglich

Jetzt liegt mit eine AU-Bescheinigung über den Zeitraum vom 13. bis einschließlich 18. September vor.

Die Stunden vom Schichtplan wären wie folgt für den Zeitraum :

13.9. Fr 8 Stunden

14.9. Sa 8 Stunden

16.9. Mo 5 Stunden

17.9. Di 8 Stunden

18.9. Mi 8 Stunden

Insgesamt 37 Lohnfortzahlungsstunden

Wie kann ich das in Lodas einstellen, dass der Lohnfortzahlungsantrag korrekt erstellt wird?

Es wird nach Stundenlohn abgerechnet.

Danke

andi1989
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Kann mir keiner helfen?

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sokrates
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Hallo Andreas,

ich würde die Krankmeldung unter Fehlzeiten hinterlegen und über die Bewegungsdaten 37h LFZ buchen.

Das Hinweisprotokoll der Probeabrechnung wird wahrscheinlich meckern, dass die LFZ-Stunden nicht mit der hinterlegten Wochenarbeitszeit passt, aber letztendlich entscheidet die Krankenkasse.

Von der bekommst Du ja eine Info über die Erstattungshöhe. Sollte es dabei zu einer Abweichung kommen, einfach dort anrufen und mit denen sprechen.

Ich hatte bisher noch nicht den Fall, dass die Erstattung nicht anstandslos gezahlt wurde.

Herzliche Grüße & ein schönes Wochenende

Anne

andi1989
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Guten Morgen,

 

ich habe eben nochmals bei einem Mandanten eine Lohnfortzahlung 

erstellen möchten bei dieser die tatsächliche (Laut Arbeitsplan) mit der 

fest erfassten wöchentlichen Arbeitszeit nicht übereinstimmt.

 

Laut Probeabrechnung werden nur 77 statt 88,5 Stunden, welche 

der Arbeitgeber bezahlt hat der Krankenkasse gemeldet.

 

Wie kann ich das Problem am besten lösen?

 

Der Arbeitnehmer wird per Stundenlohn abgerechnet.

 

Kann mir hier jemand weiterhelfen?

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andi1989
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Kann mir keiner weiterhelfen?

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sokrates
Erfahrener
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Hallo Andi,

 

werden tatsächlich nur 77 Stunden gemeldet oder ist das die Info aus dem Hinweisprotokoll?

Falls Hinweis, dann guck Dir den Antrag auf Erstattung nochmal an - da sollten dann trotzdem die 88,5 Stunden gemeldet werden.

 

(falls nicht, wirst Du bestimmt Bescheid sagen :-))

 

LG

Anne

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andi1989
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Es steht auf dem Hinweisprotokoll und es werden tatsächlich nur die 77 Stunden der Krankenkasse gemeldet.

 

Gibt es da einen Trick dafür.

 

In den Bewegungsdaten habe ich die 88,5 Krankheitsstunden erfasst.

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


bei einem Arbeitnehmer, der unregelmäßige Arbeitszeiten hat, muss besonders auf eine genaue Erfassung der Arbeitszeiten und Arbeitstage geachtet werden. Wenn die genaue Erfassung nicht erfolgt, kann das eine falsche Berechnung der Erstattung und somit die Übermittlung eines fehlerhaften Erstattungsantrags zur Folge haben.


Für Beschäftigte mit unregelmäßigen Arbeitszeiten wählen Sie Personaldaten | Arbeitszeiten | Soll-Arbeitszeit und erfassen pro Kalenderwoche an welchen Tagen wie viele Stunden gearbeitet werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
7
letzte Antwort am 25.03.2020 07:35:20 von Kristin_Frohmeyer
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