Hallo
ich benötige Hilfe bei der Lohnarten-Schlüsselung für den Geldwerten Vorteil einer kostenlosen Wohnungsüberlassung.
Weiß jemand wie der GwV richtig abgerechnet wird?
Ich habe folgende Problematik:
Da Steuerrecht (1/3 Abzug) und SV voneinander abweichen habe ich für
SR: LA 202 mit der 79 für st-pfl. monatlich/Sv-Frei, k. Ges. Brutto
SV: LA 235 mit der 3 für Bezüge nur SV-pflichtig
GwV = 460,00€ -> SV Berechnung aus 460,00€
-> SR Berechnung aus 306,67€
Bei der oben genannten Schlüsselung wird bei Lohnabrechnung richtig gerechnet.
SR Anteil mit L-F-N
SR Anteil mit F-L-J - wird zum Gesamtbrutto gerechnet und der Betrag von 460,00€ habe ich noch als Nettoabzug.
Nur habe ich jetzt die Fehlermeldung in Lodas, dass es beim Buchungsbeleg eine Diff. von 306,67€ gibt.
Vielen Dank für Eure Unterstützung.
Hallo,
rechtlich können wir hierzu nicht beraten.
Vielleicht hilft Ihnen das Dokument 5303264 - Freie Unterkunft und Verpflegung / Wohnungsüberlassung, Werkswohnung, Dienstwohnung (Beispiele für LODAS) weiter.
Hallo,
ab 01.01.2021 wurde mit Änderung der SV-Entgeltverordnung der steuerrechtliche Bewertungsabschlag durch eine entsprechende Ergänzung in § 2 Abs. 4 Satz 1 SvEV analog in das Beitragsrecht übernommen.
Ab 2021 besteht daher bei der Ermittlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts in diesem Punkt wieder Übereinstimmung im SV-Recht und Steuerrecht.
Ich hoffe, dass hilft weiter.
Wurde nicht in diesem Jahr beschlossen, dass die SV in diesem Fall der Lohnsteuer folgen soll?
Ich meine das gelesen zu haben, leider kann ich mich gerade nicht erinnern wo.....
Genau das hatte ich ja geschrieben !
Hallo Inis,
vielen Dank für die Antwort.
Die Svev Änderung habe ich mittlerweile auch nebenbei mitbekommen.