Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage, weil ich absolut keine Ahnung habe, welche Lohnart ich hier anwenden muss:
Und zwar haben wir die bAV Direktversicherung (vor anderthalb Jahren abgeschlossen) unserer Arbeitnehmerin gekündigt, da diese auswandert und es für sie keinen Sinn macht, diese fortzuführen. Nun weiß ich nicht, welche Lohnart ich für den Rückkaufswert nutzen soll. Die Direktversicherung bestand mit den Lohnarten 4700, 4720 und 3040. Daher ist der Rückkaufswert ja nun steuer- und sozialversicherungspflichtig aufzuführen.
Könnte mir dort jemand weiterhelfen?
Freundliche Grüße
Marie Klaassen-Siegmund
Hallo Frau Klaassen-Siegmund,
bei der Abrechnung des Rückkaufswert einer Direktversicherung ist die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung entscheidend, damit die richtige Lohnart verwendet werden kann. In einem anderen Beitrag Wie berechne ich die SV bei vorzeitiger Kündigung einer Direktversicherung? wird diese beispielsweise steuerfrei abgerechnet.
Generelle Informationen zur Kapitalauszahlung finden Sie auch im Dokument 5303397 - Versorgungsbezüge abrechnen (Beispiele für Lohn und Gehalt) aus dem Elektronischen Wissen.
Damit wir Ihren Sachverhalt genau prüfen können, bitte ich Sie, sich über die bekannten Servicekanäle an den Programmservice Lohn und Gehalt zu wenden.
Ein schönes Wochenende wünscht
Daniela Eichler
Personalwirtschaft
DATEV eG