Hallo zusammen,
ich bin seid dem 11.12.23 in der Verbraucher/Privat Insolvenz, jetzt wurde mit der Dezember Abrechnung das erste mal von meinem Lohn Direkt gepfändet, allerdings ist das laut meiner Rechnung zu viel. Ich habe die Lohnabrechnung mit angefügt, vielleicht kann mir jemand helfen was mein Arbeitgeber da falsch gemacht hat.
Eckdaten: 1 Unterhaltspflicht, Steuerklasse1
Hallo,
ich würde mal mit dem Abrechner und dem Inso Verwalter sprechen, was als pfändungsfrei berücksichtigt wurde ... Ich komme auf einen anderen Betrag.
Gruß, vw
Es ist ganz einfach nachzuvollziehen.
Schauen Sie mal über Google in die Pfändungstabelle und suchen nach Ihrem Nettogehalt.
In der Pfändungstabelle liegt der pfändbare Betrag bei Ihrem Nettoeinkommen sogar bei 294,98 EUR. Nach meiner Auffassung wurde sogar zu wenig abgeführt.
Ich würde mich auch mit der Insolvenzverwaltung in Verbindung setzen und nochmal nachhaken.
Hallo @fraukokosnuss ,
und was ist mit § 850a ZPO?
Gruß, vw
ich denke hier insbesondere an die (für tatsächlich geleistete Dienste) steuer- und beitragsfrei gezahlten Nachtzuschläge.
Gruß, vw
294,xx€ wäre mit dem ganzen Nettogehalt richtig, da aber Wegegeld und Nachtschichtzulagen unpfändbar sind komm ich auf einen Pfändaren Betrag von 114,xx€.
habe heute einen Termin beim Insolvenzverwalter und Montag spreche ich dann mit meinem Arbeitgeber, werde berichten.
Wäre tatsächlich interessant, was unter'm Strich bei den Gesprächen rumgekommen ist. 🙂
Ich bin (vielleicht auch wir alle sind) gespannt!
Also, der Arbeitgeber hat mir mitgeteilt das nur die Hälfte der Überstunden berücksichtigt wurde, die Nachtschichtzulage eben nicht.
Datev hat das selber so berechnet, mein Rechtsbeistand bei dem ich eben war sagte evtl. Ist die Nummer (Lohnart) der Nachtschichtzulage 25% mit der Nummer 046 falsch, sodass Datev das nicht als Unpfändbar erkennt.?
ich habe im Internet leider nichts vernünftiges über die richtige Zuordnung dieser Nummer (Lohnart) gefunden, kann mir da jemand was zu sagen?
Mein Arbeitgeber sagte das mein Rechtsbeistand am besten ein Schreiben auflegen solle mit dem Paragraphen das die Nachtschichtzulage unpfändbar ist, dann würden Sie die Berechnung korrigieren. Ich denke aber das sollte auch über Datev automatisch gehen, sonst muss ja jedes Mal händisch die Nachtschtzulage raus genommen werden und da kann es ja schnell wieder zu Fehlern kommen in Form von „oh vergessen“.
Hallo,
siehe z.B. hier am Beispiel für L+G Gliederungspunkt 1.2:
https://apps.datev.de/help-center/documents/9219389
Gut, dass es sich für Sie geklärt hat 🤗.
Gruß, vw
Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind nicht pfändbar, soweit sie der Höhe nach üblich sind. Zulagen für Schicht-, Samstags- oder so genannte Vorfestarbeit sind dagegen der Pfändung nicht entzogen (BAG, Urteil vom 23. August 2017, Aktenzeichen 10 AZR 859/16).
Hier muss ihr Arbeitgeber beim Kollegen Steuerberater nachhaken wie die Lohnart geschlüsselt ist , pfändbar 1/2 pfändbar oder unpfändbar. Das kann der Stb bzw. der Mitarbeiter der die Lohnabrechnung macht nachsehen. Es gibt zwar Standardlohnarten die kann aber jeder Stb wenn er denn möchte ändern, daher hilft kein Dokument aus dem DHC ( zumal ich nicht weiss ob über Lodas oder LuG abgerechnet wurde).
Inzwischen habe ich mir mal die Lohnabrechnung angesehen:
a) es wird mit Lodas abgrechnet
nach meiner Meinung darf die Hälfte der Überstunden ( brutto 214,20) nicht gepfändet werden ( hier muss man dann erstmal den Nettobetrag berechnen) Der Schichtzuschlag ebenfalls brutto und der Nachtzuschlag ist nicht pfändbar (siehe oben bzw § 850a ZPO.
Das Wegegeld dürfte auch nicht pfändbar sein ( ebenfalls brutto) .
Jetzt müsste man eben aus den Bruttokomponenten den Nettowert ausrechnen, bei Nettokomponenten direkt vom Netto abziehen und dann kommen Sie auf pfändbare Nettoeinkommen und damit können sie in die Tabelle gehen. Ich bin mir ziemlich sicher das die Pfändung zu hoch ist , weil lt. Tabelle müssten Sie ein Nettoeinkommen von 2460 bis 2469,99 haben und das ohne Unterhaltspflicht.
Daher Fehler 1 wird sein, das das unterhaltspflichtige Kind fehlt und dann wird bei nicht pfändbaren Teilen noch eine falsche Schlüsselung der Lohnart vorliegen.
Hier kann aber nur der Kollege Stb konkret Auskunft geben.
@bodensee schrieb:
Das Wegegeld dürfte auch nicht pfändbar sein ( ebenfalls brutto) .
Da wäre ich vorsichtig. Nicht pfändbar sind nach § 850a ZPO Nr. 3 "Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen". Hier geht es nach meiner Kenntnis um die erstatteten Fahrkosten u.ä. bei auswärtiger Tätigkeit - hier wird aber die Arbeitszeit abgerechnet. Dies würde ich für pfändbar halten - das sollte dann aber ein Anwalt sagen.
@bodensee schrieb:
Daher Fehler 1 wird sein, das das unterhaltspflichtige Kind fehlt
Nein, eine unterhaltsberechtigte Person ist berücksichtigt. Der als Pfändung abgezogene Betrag ergibt sich nur mit 1 unterhaltspflichtigen Person. Ohne Unterhaltspflicht kann sich der abgezogene Betrag gar nicht ergeben. Es ist also "nur" der nicht pfändbare Betrag falsch berechnet.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Genau, wir sind auch zum Schluss gekommen das Wegegeld pfändbar ist weil es mir für meinen Bereitschaftsdienst am Wochenende bezahlt wird.
Die Nachtschichtzulage ist aber definitiv nicht pfändbar und da stellt sich mir die Frage warum Datev oder Lodas dies nicht automatisch erkennt, das versuche ich zu lösen weil mein Arbeitgeber das selber nicht weiß.
Eine Unterhaltsberechtigte Person wurde definitiv berücksichtigt sonst wäre der Pfändbare Betrag noch deutlich höher ausgefallen.
@Tedeschi schrieb:
Die Nachtschichtzulage ist aber definitiv nicht pfändbar und da stellt sich mir die Frage warum Datev oder Lodas dies nicht automatisch erkennt, das versuche ich zu lösen weil mein Arbeitgeber das selber nicht weiß.
Hallo,
dass sich jetzt schon die Mitarbeitenden um eine Lösung für eine korrekte Lohnabrechnung bemühen sollen anstelle des Abrechners ... 😲. Das zeugt nicht gerade von herausragender Kompetenz und Einsatzbereitschaft.
Trotzdem ein schönes WE, vw
High,
na ja, was man nicht selbst macht....................😂
Gruss und feines Wochenende
Mike
Hallo Herr Lutz,
beim Wegegeld war ich mir in der Tat nicht sicher , da mit Schlüsselung L L G. Aber mehr Infos standen im Sachverhlat nicht , sprich die Rechtsgrundlage für das Wegegeld.
Dann habe ich wohl auf die schnelle in der falschen Spalte in der Anlage zur § 850c ZPO falsch geschaut. Gerade überprüft ich bin in der Tat in der Spalte verrutscht. Daher 1 Kind ist berücksichtigt.
Bleiben die Unklarheiten wie sind welche Lohnarten geschlüsselt.
Ich habe gestern von meinem Arbeitgeber den Bescheid bekommen das zu viel an den Insolvenzverwalter abgeführt wurde und ich den Betrag die nächsten Tage auf mein Konto bekomme.
Die Abrechnung dazu bekomme ich erst am 10.02.24 wo ich dann einsehen kann woran das jetzt genau lag das die Nachtschichtzulage nicht als Pfändungsfrei berücksichtigt wurde. Gerne schreibe ich dann nochmal hier was dazu damit es beim nächsten mal jemand anderen hilft.
Hätte mal eine Frage. Wird dir das Geld direkt vom Lohn abgezogen oder zu einem bestimmten Stichtag? MfG justin Harz
Immer direkt vom Lohn/Auszahlungsbetrag, egal an welchem Tag.