Hallo Zusammen,
wir sollten eine Zahlung von Dritten über die Gehaltsabrechung als geltwerten Vorteil versteuern.
Welche Lohnart kann ich dafür verwenden damit die Lohnsteuer und die SV Beiträge korrekt berechnet werden.
Schon mal vielen Dank für Ihre Hilfe und viele Grüße
Hallo,
grundsätzlich können Sie jede Lohnart verwenden, die steuerlich und sv-rechtlich korrekt ist. Diese kopieren sie dann, z. Bsp. 4120, benennen sie für Ihre Zwecke um und ganz wichtig, ziehen den Betrag als Nettoabzug wieder ab. Sie können das über eine Folgelohnart in der kopierten Lohnart lösen.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo Herr Reich,
entschuldigen Sie die späte Rückmeldung....
vielen Dank für die Antwort 🙂
Viele Grüße
U.Wolf
Können Sie mir vielleicht auch sagen mit welchem Übernahmewert ich die Folgelohnart eingeben muss,
bzw. wenn ich eine 9er Lohnart nehme, ob diese automatisch als Nettoabzug berechnet wird?
Sie können einfach
hier eine Folgelohnart 9... (selbst ausgesucht) Gesamtbetrag ohne Lohnveränderung verwenden.
Hilfestellung bietet Ihnen sonst auch eine Standard-Sachbezugslohnart der Datev. Diese sind immer mit Folgelohnart im Nettoabzugsbereich vorbelegt.
Vielen Dank für die Hilfe