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Lohn und Gehalt: welche Lohnart bei Zahlung "Lohn von Seiten Dritter"

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letzte Antwort am 18.10.2022 11:13:39 von wolfi
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wolfi
Einsteiger
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Hallo Zusammen,

 

wir sollten eine Zahlung von Dritten über die Gehaltsabrechung als geltwerten Vorteil versteuern.

Welche Lohnart kann ich dafür verwenden damit die Lohnsteuer und die SV Beiträge korrekt berechnet werden.

 

Schon mal vielen Dank für Ihre Hilfe und viele Grüße

t_r_
Allwissender
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Nachricht 2 von 6
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Hallo,

 

grundsätzlich können Sie jede Lohnart verwenden, die steuerlich und sv-rechtlich korrekt ist. Diese kopieren sie dann, z. Bsp. 4120, benennen sie für Ihre Zwecke um und ganz wichtig, ziehen den Betrag als Nettoabzug wieder ab. Sie können das über eine Folgelohnart in der kopierten Lohnart lösen.

 

Viele Grüße

T. Reich

wolfi
Einsteiger
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Nachricht 3 von 6
90 Mal angesehen

Hallo Herr Reich,

 

entschuldigen Sie die späte Rückmeldung....

vielen Dank für die Antwort 🙂

 

Viele Grüße 

U.Wolf

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wolfi
Einsteiger
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Nachricht 4 von 6
80 Mal angesehen

Können Sie mir vielleicht auch sagen mit welchem Übernahmewert ich die Folgelohnart eingeben muss,

bzw. wenn ich eine 9er Lohnart nehme, ob diese automatisch als Nettoabzug berechnet wird?

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t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 5 von 6
75 Mal angesehen

Sie können einfach 

Unbenannt3.png

hier eine Folgelohnart 9... (selbst ausgesucht) Gesamtbetrag ohne Lohnveränderung verwenden.

 

Hilfestellung bietet Ihnen sonst auch eine Standard-Sachbezugslohnart der Datev. Diese sind immer mit Folgelohnart im Nettoabzugsbereich vorbelegt.

 

 

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wolfi
Einsteiger
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Nachricht 6 von 6
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Vielen Dank für die Hilfe

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letzte Antwort am 18.10.2022 11:13:39 von wolfi
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