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Lohn und Gehalt V.10.61 Gehaltsempfänger Teillohnzahlungszeitraum

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letzte Antwort am 28.01.2019 15:12:06 von Daniela_Eichler
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heiti
Beginner
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warum ignoriert DATEV die Feiertage bei der Berechnung des Teillohnzahlungszeitraumes?

Auf der Mitarbeiterebene ist alles korrekt hinterlegt. Es müsste an irgendeiner Stelle in der Mandantenebene liegen.

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bfit
Meister
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Nachricht 2 von 3
316 Mal angesehen

Moin,

bitte verschieben Sie Ihre Frage in den Bereich Personalwirtschaft, sie wird sonst nicht von den hier anwesenden Lohn-Experten gefunden. Außerdem sollten Sie das von Ihnen verwendete Lohnprogramm in der Überschrift angeben.

Viele Grüße

DATEV-Mitarbeiter
Daniela_Eichler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
316 Mal angesehen

Hallo,

für die Berechnung von Teilmonaten stehen Ihnen unterschiedliche Formeln unter Mandantendaten l Abrechnungsparameter zur Verfügung.
Anhand der im Feld "Ausfall von vollen Tagen:" hinterlegten Formel erfolgt die Umrechnung des Gehalts für den Teilmonat.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im  Dokument 5303186 "Arbeitsunterbrechung (Beispiele für Lohn und Gehalt)" unter Punkt 3 "Teilmonatsberechnung".

Vermissen Sie in der Kalendererfassung einen Feiertag, der z. B. abhängig vom Bundesland ist, so prüfen Sie bitte unter Mandantendaten l Arbeitszeiten l Feiertage/Urlaub in der Registerkarte "Feiertage" die aktivierten Feiertage.

Viele Grüße aus Nürnberg,


Daniela Eichler
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße Daniela Eichler
Personalwirtschaft l DATEV eG
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letzte Antwort am 28.01.2019 15:12:06 von Daniela_Eichler
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