Guten Morgen liebe Kollegen,
wir benutzen Arbeitnehmer Online zum ersten Mal nicht nur bei uns in der Kanzlei auch bei einem neuen Mandanten.
Als ich die Auswertungen bei dem neuen Mandat bereitstellen wollte und händisch die Auswertungen bereitgestellt oder übergeben habe, haben die Arbeitnehmer nichts bekommen.
Dieses Lohnmandat haben wir neu bekommen, die Abrechnung habe ich auch im Januar zum ersten Mal angestoßen.
Als ich dasselbe bei uns in der Kanzlei gemacht habe hatten wir alle unsere Auswertungen rückwirkend vom letzten Jahr bereitgestellt bekommen.
Ich habe mit Sicherheit irgendwas falsch gemacht, nur wenn ich mir die ganze Prozedur ansehe, haben wir Kanzleiintern wie auch bei unserem Mandanten dasselbe gemacht.
Nochmal auf den manuellen großen Button kann man nicht klicken, da steht dann, dass alle Auswertungen schon bereitgestellt wurden.
Hat jemand evtl. eine Idee?
Vielen Dank für eure Mühe im Voraus.
Stefanie Schmidt
Hallo Stefanie Schmidt,
es kann mehrere Gründe haben, dass die Auswertungen aus Lohn und Gehalt nicht in Arbeitnehmer online bereitgestellt werden.
Bitte prüfen Sie in der Statusübersicht für Arbeitnehmer online, ob die Mitarbeiter bereits erfolgreich registriert sind. Eine erfolgreiche Registrierung ist die Voraussetzung dafür, dass die Auswertungen von den Mitarbeitern eingesehen werden können. Den Ordner "Statusübersichten" finden Sie im Übersichtsbaum auf der Mandantenebene.
Desweiteren gibt es die Möglichkeit einen Zeitversatz unter Mandantendaten | Auswertungsdaten | Arbeitnehmer online zu hinterlegen. Wenn Sie zum Beispiel einen Zeitversatz von 3 Tagen erfassen, stehen die Auswertungen erst 3 Tage nach dem Senden der ersten Abrechnung des Monats im Arbeitnehmer-online-Portal zur Verfügung. Wird nichts erfasst, werden die Daten direkt nach dem Senden bereitgestellt.
Treffen beide der oben genannten Punkte nicht zu, setzen Sie sich bitte mit dem Programmservice für Lohn und Gehalt (Tel. +49 911 319-35600, Servicekontakt pro) in Verbindung. Derzeit gibt es einen Programmfehler in Lohn und Gehalt, der das Bereitstellen von Auswertungen in Arbeitnehmer online verhindert.
Beachten Sie hierfür das Dokument 1004891 in unserer LEXinform/Info-Datenbank.
Viele Grüße aus Nürnberg
Selina Heubeck
Personalwirtschaft
DATEV eG
Vielen Dank Frau Heubeck für die Info.
Einen Zeitversatz habe ich nicht eingestellt, alle Arbeitnehmer haben sich auch registriert.
Mich wunderte nur der Umstand, dass es bei uns in der Kanzlei funktionierte, aber als ich es nur Minuten später bei unserem Mandanten ausprobiert habe passierte nichts.
Deswegen, dachte ich, dass ich vielleicht etwas falsch gemacht habe, bzw. ob jemand bekannte Fehlerquellen auf Lager hat 🙂
Jepp, das Dokument 1004891 hatte ich gesehen, aber … 🙂
Also Danke für Ihre Antwort.
Beste Grüße aus Leipzig