abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Lohn und Gehalt: Abfrage UV-Stammdaten 2017 endet mit Fehler #LN21658

3
letzte Antwort am 19.01.2017 13:17:10 von Michaela_Riedel
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
k_a_vonnichts
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 4
1446 Mal angesehen

Hallo Community,

die Abfrage der UV-Stammdaten 2017 endet bei einem Mandanten (Hilfe im Privathaushalt) mit Fehler #LN21658:

Es konnte kein Datensatz Stammdatenabruf für die UV-Mitgliedschaft Nr. 1 für das Meldejahr 2017 erstellt

werden.

Ursache: Der Stammdatenabruf ist nicht zulässig, wenn für ein Vorjahr ein Beitragsmaßstab ungleich 1-3

zurückgemeldet wurde.

Der Abruf für 2016 hat funktioniert und die Rückmeldung ist erfolgt.

Was ist zu tun?

Was muss beachtet werden?

MfG

R.G.

mkolberg
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 4
254 Mal angesehen

Im Installationsmanager müßten sich auch bei Ihnen neue Zugriffsrechte für den Hotfix befinden.
http://www.datev.de/datev-hotfix

0 Kudos
k_a_vonnichts
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 4
254 Mal angesehen

Hallo,

ja dieses Hotfix wird mir angeboten und wurde auch in der Zwischenzeit installiert.

Nur leider handelt es sich um ein Hotfix für LODAS und nicht Lohn und Gehalt.

Leider besteht das Problem weiterhin.

LG

R.G.

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Michaela_Riedel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 4
254 Mal angesehen

Hallo R.G.,


Sie haben für den Mandanten einen Beitragsmaßstab 4,5 oder 6 zurückgemeldet bekommen.

Die Rückmeldungen können Sie im Mandanten unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung | Mitgliedschaften | Button "Rückmeldedaten..." einsehen.
Im oberen Block in der Spalte "Beitragsmaßstab" sehen sie den zurückgemeldeten Maßstab.

Folgende Bedeutung haben die einzlnen Beitragsmaßstäbe:

1 - Entgelt (der angezeigte Lohnnachweis wird auf Basis von Entgelten erwartet)

2 - Arbeitsstunden (der angezeigte Lohnnachweis wird auf Basis von Arbeitsstunden als Beitragsgrundlage erwartet)

3 - Versicherte (der angezeigte Lohnnachweis wird auf Basis der Versichertenanzahl als Beitragsgrundlage erwartet)

4 - Einwohnerzahlen (es wird kein Lohnnachweis erwartet)

5 - Privathaushalte (es wird kein Lohnnachweis erwartet)

6 - Sonstige Unternehmen ohne Meldepflicht (es wird kein Lohnnachweis erwartet)

Bei einem zurückgemeldeten Beitragsmaßstab 4, 5 oder 6 ist somit kein weiterer Stammdatenabruf erforderlich.

Die Haken "Teilnahme am Stammdatendienst zur UV und der Datenübermittlung Lohnnachweis nach §99 SGB IV" und "Stammdatenabruf automatisch durchführen" können deaktivieret werden.

Viele Grüße

Michaela Riedel
Personalwirtschaft
DATEV eG

0 Kudos
3
letzte Antwort am 19.01.2017 13:17:10 von Michaela_Riedel
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage