Hallo,
ich habe einen Mandaten, der monatlich einen Vorschuss in Bar leistet. Die Differenz der Auszahlung (Unterzahlung) soll im Folgemonat mit
ausbezahlt werden. Wer kann mir helfen 🙂 Ich finde nur Hinweise zur "Überzahlung"
Danke
Helga Mayer
Es gibt bei programmerstellten Vorschüssen den Abzug dann auf #9860 Abschlag.
Hoffe das hilft.
Grüße
K. Hacker
Vielen DANK.