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Lodas: wie Vorerkrankungen anrechnen?

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letzte Antwort am 19.01.2024 13:39:09 von fraua
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fraua
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Liebe Community,

ich habe jetzt das erste Mal einen Mitarbeiter mit anrechenbaren Vorerkrankungen:

AU war vom 25.10.23 - 03.11.23 = 8 Tage

Hier wurde der Lohn für Oktober + November voll fortgezahlt und wir haben eine AAG-Erstattung für die 8 Tage bekommen

jetzt habe ich Rückmeldung, dass eine vorherige AU 31.07.23-18.08.23 = 15 Tage anrechenbar ist.

 

Was muss ich jetzt tun, da der Mitarbeiter jetzt auch erneut seit 14.12.23 krank ist bis 05.01.24 (immer von Woche zu Woche mit Erstbescheinigungen! = 17 Tage)

 

Zähle ich dann 8 Tage + 15 Tage = 23 Tage + noch 7 Tage (wären 30 Arbeitstage= 6 Wochen?) von der jetzigen AU und stelle ihn dann ab 14.12.23+7 Tage= also ab 27.12.23 ins Krankengeld??).

 

Ich hoffe, mir kann hier jmd. weiterhelfen, habe hierzu leider kein Lexinform-Dokument gefunden. 

 

Vielen Dank und ein gutes Neues 

 

 

 

 

 

 

björn
Experte
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Hallo,

 

ja das stimmt so.

 

Jedoch zählt man hier Kalendertage und nicht die Arbeitstage.

 

 

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pogo
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Es werden nicht nur Arbeitstage gezählt, sondern alle Tage.

6 Wochen sind demnach 6*7 = 42 Tage.

 

31.07.23-18.08.23 sind also 19 Kranktage.

25.10.23 - 03.11.23 sind also 10 Kranktage.

 

Entgeltfortzahlungsanspruch besteht ab dem 14.12. dann noch für 13 Tage

 

Krankengeld müsste ab dem 27.12. gezahlt werden. 🙂

Das ist zwar dasselbe Ergebnis wie bei dir, aber bei 4 Arbeitstagen in der Woche, müsstest du schon falsch rechnen.

 

Hilfreich finde ich dabei diesen EGFZ-Rechner.

pogo_0-1704199615889.png

 

 

Nach dem Senden der Verdienstbescheinigung könnte sich natürlich die Krankenkasse melden, wenn sie der Meinung ist, dass die Daten so nicht stimmen.

Oder man versucht vorher nochmal Kontakt zur KK aufzunehmen, um nachzufragen, bis wann Entgeltfortzahlung geleistet werden muss.

fraua
Aufsteiger
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Hallo Björn und Pogo,

 

vielen lieben Dank für die schnelle Hilfe und die umfangreiche Erklärung. 

Bin begeistert 🙂

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fraua
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Hallo,

vllt. könnte ich nochmal Hilfestellung erhalten? Leider ist die Krankenkasse nicht sehr hilfsbereit.

 

Falls sieht jetzt so aus:

31.07.23-18.08.23 = 19 Kalendertage AAG-Erstattung

25.10.23-03.11.23 = 10 Kalendertage AAG-Erstattung, dann Vorerkr.Anfrage gestellt u Rückmeldung, dass vom 31.07.

                                  bis 18.08.23 = 15 Arbeitstage anrechenbar sind!

14.12.23-19.01.24 =  37 Kalendertage wieder krank 

 

So wie ich die leider nicht sehr auskunftsfreudige Krankenkassenmitarbeiterin verstanden habe, wären die 15 anrechenbaren Tage vom Juli/August nur auf die direkt NACHFOLGENDE Krankheit vom Okt/Nov anzurechnen, d.h. 15 Tage + 10 Tage = 25 Tage = unter 42. Kranktage = kein Krankengeldanspruch.

 

Bei der nun erneuten Krankheit ab 14.12.23 zähle ich also wieder von 0 an, d.h. er ist jetzt erstmal 37 Tage krank und sollte er weiter krank sein nächste Woche, wären dann iwann die 42 Tage erreicht und er würde ins Krankengeld fallen.

 

Puuuuhhh, vllt. könntet ihr mir da nochmal mehr Sicherheit verschaffen, bevor ich dann sowie nochmal bei der Krankenkasse nachfragen würde. 

 

Vielen Dank!

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lohnhilfe
Meister
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neue elektronische Anfrage für die neueste AU abschicken. Mit dem Arbeitgeber sprechen, was er weiß, und ob er den AN kurzfristig erreichen kann. Im Zweifelsfall von der gleichen Krankheit ausgehen und erst mal nach insgesamt 42 Tagen auf K6 schlüsseln = Gehalt kürzen. Nachzahlen kann man schneller als zurückholen.

LG
VM
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pogo
Meister
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@fraua  schrieb:

 

Bei der nun erneuten Krankheit ab 14.12.23 zähle ich also wieder von 0 an, d.h. er ist jetzt erstmal 37 Tage krank und sollte er weiter krank sein nächste Woche, wären dann iwann die 42 Tage erreicht und er würde ins Krankengeld fallen.

Ja, so ist das, wenn für den Zeitraum ab 14.12. nichts anrechenbar ist.

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fraua
Aufsteiger
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Ok prima, dann hab ich alles richtig verstanden.

 

Arbeitgeber sind wir selber :), Mitarbeiter geht nicht ans Tel. :(, also mal abwarten, ob er am Montag wieder zur Arbeit erscheint. 

 

Vielen Dank nochmal und ein schööööönes WE. 

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letzte Antwort am 19.01.2024 13:39:09 von fraua
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