Hallo Community!
Meiner Kollegin wurde vom Finanzamt mitgeteilt, dass ein Arbeitgebermerkmal zu Steuernummer durch DATEV elektronisch gesetzt werden kann. Leider konnten wir per Google und Lexinform noch keine passende Antwort, geschweige denn eine Anleitung hierfür finden.
Nach wie vor erhalten wir eine Fehlermeldung beim Anmelden des Mitarbeiters, sofern dieser beim ELSTAM-Verfahren angemeldet werden soll.
Noch ist es uns ein Rätsel, ob das überhaupt wirklich funktioniert und wenn ja: Wie?
Momentan rufen wir also für Neumandanten beim Finanzamt an und lassen das Arbeitgebermerkmal manuell setzen. Ein bis zwei Tage später kann dann auch der Abruf erfolgen.
Kann vielleicht jemand was zu diesem Thema sagen?
MfG Susi
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
leider weiß ich auch keine Antwort. Ich kann mir das aber irgendwie nicht vorstellen, dass das Finanzamt die Datev das Signal setzen lässt. Maximal könnte ein automatisierter Antrag zur Freigabe des Arbeitgebersignals mitgeschickt werden,
Wenn das tatsächlich für Lodas funktionieren sollte, wie ist das dann bei Lohn und Gehalt?
Viele Grüße
T. Reich
Guten Tag zusammen,
ich habe vorhin mal gesucht.
Und auf der Elster.de Seite was gefunden, wenn sich der Unternehmer registriert, dann wird wohl das AG Signal gesetzt.
Über Elster lässt sich auch der Steuerliche Fragebogen ausfüllen und direkt übermitteln, so haben wir vor kurzem die Info vom FA bekommen.
Grüße
Claus Küpper
https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/elstam_(arbeitgeber)
Hallo zusammen,
das ist auch nur meine Info wie Herr Küpper geschrieben hat. Wenn der steuerliche Erfassungsbogen beim FA eingeht, erhalten wir Wochen später die Steuernummer und erst ab dann ist das LST Signal gesetzt.
Wenn es ein Mandant ist, der länger niemanden angestellt hatte und wir das LST Signal haben löschen lassen, muss ich es auch entweder mit einem Anruf oder einem Schreiben beim FA erneut setzen lassen.
Ich kenne keine Funktion in LODAS, wo ich einen Haken setzen könnte.
Grüße
Carmen Liebich
Hallo zusammen,
Erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten ...
@CarmenLiebich: genau bei eben solch einem Anruf zur Setzung des Merkmals wurde mitgeteilt, dass das auch elektronisch gehen soll … Naja, man kann ja nicht ausschließen, dass es beim Finanzamt auch Leute gibt, die Opfer eines Gerüchtes wurden.
Bei einigen unserer Mandanten ergibt sich eben erst später, dass es Mitarbeiter geben wird. Somit fällt das bei der steuerlichen Anmeldung meist unter den Tisch.
Kann das Merkmal bei allen Mandanten bereits bei der steuerlichen Anmeldung beantragt werden, auch wenn noch gar nicht klar ist, ob es überhaupt Mitarbeiter geben wird?
MfG
Kann das Merkmal bei allen Mandanten bereits bei der steuerlichen Anmeldung beantragt werden, auch wenn noch gar nicht klar ist, ob es überhaupt Mitarbeiter geben wird?
Dann erwartet das Finanzamt auch entsprechende Lohnsteueranmeldungen. Das macht somit keinen Sinn.