Hallo zusammen,
wir wollen ab dem Monat Juni die Möglichkeit nutzen, die Gegenstandswerte aus dem Programm Lodas abzuholen und in das Programm Rechnungsschreibung zu übergeben.
Wir erstellen die Lohnabrechnung in der Kanzlei standardmäßig am 22. des laufen Monats (Also Stand heute sind alle Lohnabrechnung für den Monat Juni erstellt). Wir stellen uns nun die Frage, wann es am besten ist, die Gegenstandswerte abzuholen.
Folgende Fragen haben wir.
1. Ab wann können die Gegenstandswerte aus dem RZ abgeholt werden?
2. Wenn wir z.B. für den Monat Juni keine Wiederholabrechnungen oder Nachberechnungen durchführen, können sich die Gegenstandswerte noch ändern, nachdem diese erstmalig abgeholt und übergeben wurden?
3. Wie verhält es sich, wenn z.B. in Juni Nachberechnungen für den Vormonat (z.B. ein Mitarbeiter wird im Rahmen der Juni-Abrechnung rückwirkend auch für Mai angemeldet und abgerechnet, weil der Mandant z.B: Diese Information erteilt hat, nachdem die Abrechnung für Mai erstellt wurde) erstellt werden? In meinem Beispiel hätte ich ein Mitarbeiter zu wenig abgerechnet. Wird für diesen Mitarbeiter nachträglich ein Gegenstandswert erstellt?
Danke für die Unterstützung
VG
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen,
zu Ihren Fragen kann ich folgende Antworten geben:
Ich hoffe ich konnte Ihre Fragen soweit beantworten.
Gruß
Vielen Dank,
wir werden nächste Woche die Gegenstandswerte abholen und das Vorgehen schauen, welche Gegenstandswerte erzeugt wurde.
danke für die Unterstützung.