Hallo Community,
folgende Frage stellen wir uns gerade:
Ein AN hat nun einen Firmenwagen mit der 1%-Regelung. Die tatsächlichen Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte sollen mtl. dokumentiert und abgerechnet werden. Der AN stellt nun die Frage, ob die gelegentliche morgentliche Fahrt Wohnung-Büro, kurze Besprechung und sodann Weiterfahrt ganztägig zum Kunden (ohne Rückfahrt ins Büro) eine Fahrt Wohnung-Arbeitsstätte darstellt.
Zählt diese mit, da er ja den Fuß uns Büro gesetzt hat?
Viele Grüße
Ulrike Scheck
Hallo Frau Scheck,
sobald der AN ins Büro fährt, ist es eine Fahrt Whg/Arb. Auch wenn er danach weiterfährt.
Viele Grüße
Ruth Korn
Hallo,
es müsste zuerst geklärt werden ob eine erste Tätigkeitsstätte vorliegt, entweder durch Festlegung des Arbeitgebers oder weil die zeitlichen Kriterien erfüllt sind.
Erst dann kann man dazu näheres sagen.
Gruß
Die 1. Tätigkeitsstätte ist der Firmensitz.
Wir sind nun zum Ergebnis gekommen, daß die Mitnahme von Ordnern keine Fahrt Wohnung/Arbeitsstätte auslöst. Besprechungen u.ä. schon.
Weitere Frage: Wenn der AN erst den Kundentermin wahrnimmt und erst nachmittags ins Büro fährt, ist das als Fahrt Wohnung/Arbeitsstätte anzusehen?
Immer (und da ist die Rechtssprechung sehr genau) wenn der Arbeitnehmer die 1. Tätigkeitsstätte aufsucht (von zu Hause kommend oder danach nach Hause fahrend) zählt dies als Fahrt Wohung / Arbeit. Selbst wenn er noch nicht mal das Büro betritt und nur ein Fahrzeug oä. tauscht! Ich wäre da also mit den Ordnern ganz vorsichtig!
Guten Morgen, das sehe ich ganz genau so.
Sobald er von zu Hause kommt, Fahrten Whg/Arb. egal warum.
Wenn er von einem Kundenbesuch ins Büro fährt, natürlich nicht.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende!
Ruth Korn
Wenn er von einem Kundenbesuch ins Büro fährt, natürlich nicht.
Wenn er dann aber vom Büro direkt nach Hause fährt - diese fahrt dann schon (nur der Vollständigkeit halber).
super. Danke für die Infos. Ihr habt mir geholfen.
Schönes Wochenende an alle.
Nein, diese Fahrt auch nicht.