Hallo Community
ich habe folgende Frage:
Ein Mitarbeiter, der nun ausgesteuert ist und Arbeitslosengeld (ist also noch angestellt) bekommt , scheidet nun durch gegenseitige Vereinbarung aus dem Unternehmen aus.
Die Urlaubsgeldermittlung pro tag bestimmt sich im GaLa Bau nach dem Tarifvertrag. Und zwar nach folgendem Grundsatz:
Nun habe ich ja in den letzten 6 Monaten kein Entgelt abgerechnet . Ist nun meine Basis für die Ermittlung des Urlaubsentgelts pro Tag der Zeitraum der letzten 6 Monate vor beginn des Krankengeldbezugs ? Oder wie muß ich das Urlaubsentgelt pro tag ermitteln ?
Wer kann mich unterstützen ?
Vielen Dank Michael
Hallo Michael,
für tarifrechtliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an den Verband "Garten- und Landschaftsbau".
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG