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Lodas- UV - Mandat mit 2 Mitgliedsnummern bei einer BG

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letzte Antwort am 13.04.2018 09:32:08 von b_lübben
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b_lübben
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Hallo,

vielleicht kann jemand weiterhelfen. Ich habe einen Mandanten (eine Mandantennummer) mit 2 Mitgliedsnummern bei der BGN. Über die eine Nummer laufen alle AN mit Gefahrentarifstelle Gaststätten und über die 2. Nummer alle AN mit Gefahrentarifstelle Eisherstellung. Ebenso sind die Betriebsnummern

vergeben. Eine für Gastronomie und eine für Eiscafe. 2 Mitgliedschaften mit verschiedenen Betriebsnummern also. Ich habe das DÜ Protokoll für den Lohnnachweis 2016 erhalten und die Übermittlung ist erfolgt.

Nun fiel mir auf, dass für beide Mitgliedsnummern der BG als Betriebsnummer der lohnverantwortenden Stelle die Betriebsnummer des Eiscafés steht.

Ich habe bei der Mitgliedschaft für die Gastronomie Hauptmitgliedschaft und Hauptgefahrentarifstelle angekreuzt, da unter der Betriebs- und Mitgliedsnummer ca. 70 % der Arbeitnehmer geschlüsselt sind. Die Felder Allgemeine Daten sind in 2016 leer. In 2017 steht die Betriebsnummer des Eiscafés im Feld lohnverantwortender Beschäftigungsbetrieb.(durch Rückmeldung?)

Meine Frage: Muss ich überhaupt bei 2 verschiedenen Mitgliedsnummern bei der BG  eine Hauptmitgliedschaft / Hauptgefahrtarifstelle festlegen? Und: wie korrigiere ich die falsche Betriebsnummer zur Gefahrentarifstelle Gastronomie im Lohnnachweis 2016? Stammdaten senden? Nachberechnung?

Derzeitig sind die Löhne Januar 2017 abgerechnet.

Ich hoffe ich konnte das verständlich darstellen und jemand kann helfen.

Viele Grüße

B. Lübben

DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Lübben,

grundsätzlich kann pro Mandant nur eine Kombination an Betriebsnummern für lohnverantwortende und lohnabrechnende Stelle hinterlegt werden.

Klären Sie bitte ab, über welche Betriebsnummer der Lohnnachweis gemeldet werden muss. Muss für jede Betriebsnummer ein Lohnnachweis erstellt werden, ist das Anlegen von zwei Mandanten in LODAS erforderlich.

Die Betriebsnummern werden nicht aus dem Rückmeldeverfahren eingespielt und müssen von Ihnen gepflegt werden.

Ja, es muss eine Hauptmitgliedschaft und eine Hauptgefahrtarifstelle definiert werden. Laut Ihrer Schilderung wurde dies bereits durchgeführt.

Wenn Sie feststellen, dass der Stammdatenabruf mit der falschen Betriebsnummer durchgeführt wurde, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Zunächst muss der „fehlerhafte" Stammdatenabruf storniert werden.
  • Bitte pflegen Sie dafür in 01/2016 die „falsche" Betriebsnummer ein und stornieren Sie über Mandant |Abfrage Stammdaten UV zunächst den Abruf für das Meldejahr 2016 und ggf. anschließend auch für 2017.
  • Pflegen Sie nun ab 01/2016 die richtigen Betriebsnummern wieder ein und starten Sie die Stammdatenabfrage erneut im nächsten Verarbeitungslauf.
  • Nach Erhalt der Rückmeldungen können Sie den Januar 2017 wiederholen.

Beste Grüße aus Nürnberg

Katharina Dietl

Personalwirtschaft

DATEV eG


Beste Grüße Katharina Dietl
Personalwirtschaft | DATEV eG
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b_lübben
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Hallo,

ich muss meine Frage nochmal aufleben lassen. Ich habe ja leider diesen Arbeitgeber der 2 Betriebsnummern hat. Die BGN hat jeweils für eine Betriebsnummer eine Mitgliedsnummer vergeben. Die BGN möchte auch für jede Mitgliedsnummer einen Lohnnachweis haben. Ich habe jetzt 2 Mitgliedschaften bei Lodas (10.53) angelegt und bekomme auch zweimal die Auswertung 422! Leider steht auf beiden Auswertungen dieselbe Betriebsnummer. Wenn ich versuche die Nummer bei einer Mitgliedschaft zu ändern, wird die Betriebsnummer der 2. Mitgliedschaft ebenfalls mit der Nummer überschrieben. Bisher hat die BGN aufgrund der Papiernachweise die korrekte Betriebsnummer zur Mitgliedsnummer zugeordnet. Das geht ab 2018 ja nun nicht mehr. Muss ich nun wie von Frau Dietl beschrieben allen ernstes eine neue Mandantennummer anlegen und das Mandat splitten??? Die Krankenkassen funktionieren doch auch mit mehreren Betriebsnummern und es gehen für ein Mandat 2 BN an eine Krankenkasse raus. Warum ist das bei der Unfallversicherung nicht möglich obwohl mehrere Mitgliedschaften angelegt werden können? Ich hoffe ich komme hier weiter. Eigentlich wollte ich mich nicht nur mit Problemen rund um die Unfallversicherung beschäftigen, wenn ich schon zwischen den Feiertagen arbeiten muss, sondern mal was vom Tisch bekommen. Da fällt es manchmal schwer sachlich zu bleiben.....

VG

B. Lübben

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
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DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Lübben,

es ist tatsächlich so, dass für einen Mandanten nur jeweils eine Betriebsnummer als lohnabrechnende Stelle und als lohnverantwortlicher Beschäftigungsbetrieb hinterlegt werden kann. Die Eingabefelder finden Sie unter Mandantendaten / Sozialversicherung / Unfallversicherung / Allgemeine Daten.

Wenn die Berufsgenossenschaft also zwei Lohnnachweise mit unterschiedlichen Betriebsnummern übermittelt haben möchte, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, dass Sie den Mandanten aufteilen oder einen der digitalen Lohnnachweise manuell korrigieren.

Freundliche Grüße

Vanessa Mertel

Personalwirtschaft

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Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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b_lübben
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Hallo Frau Mertel,

laut Berufsgenossenschaft können die Lohnnachweise nur noch bis einschließlich 2017 manuell übermittelt werden. Korrekturen sind nur über das System möglich, mit dem abgerechnet wird. In diesem Fall Lodas von Datev. Eine Korrektur über SV net ist nicht möglich.

Das heißt für mich: ich soll nun ein Mandat mit teilweise über 140 Arbeitnehmern auf 2 Mandantennummern aufteilen, nur weil die Lohnnachweise sonst nicht digital übermittelt werden können? Kann ein so großer IT Dienstleister wie die Datev da wirklich keine andere Lösung anbieten?

VG

B. Lübben

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b_lübben
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Hallo Datev,

es gibt also keine andere Möglichkeit als die Lohnabrechnung ab 2018 in 2 Mandate aufzusplitten?

Ist es denn so ungewöhnlich, dass es für 2 unterschiedliche Mitgliedsnummern bei derselben BG auch 2 verschiedene Betriebsnummern gibt?? Laut der BGN ist es ganz normal, dass pro Betriebsnummer eine Mitgliedsnummer vergeben wird.

VG

B. Lübben

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Kristin_Frohmeyer
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Hallo Frau Lübben,

nein, es gibt keine andere Möglichkeit.

Viele Grüße

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
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Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
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b_lübben
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Problem gelöst. Ich habe gerade mit der BGN telefoniert. Die Lohnnachweise meines Mandaten sind ordnungsgemäß übermittelt worden und man hat mir nun bestätigt: es wird von der BG nur mit der Mitgliedsnummer gearbeitet. Wenn also bei Arbeitgebern mit mehreren Betriebsnummern pro Betriebsnummer eine Mitgliedsnummer vergeben wird, jeweils eine Mitgliedschaft  pro Mitgliedsnummer angelegt wird, die Daten korrekt abgerufen werden und übermittelt werden, ist alles in Ordnung. Dass auf dem DÜ Protokoll Lohnnachweis (422) für verschiedene Mitgliedsnummern dieselbe Betriebsnummer steht, ist nicht von Belang.

Wichtig ist, dass die Mitarbeiter der richtigen Mitgliedsnummer/GTS zugeordnet werden.

Da hatte ich wohl vor einiger Zeit den falschen Ansprechpartner bei der BG.

Vielleicht hilft das hier jemandem weiter, der dasselbe Problem hatte.

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letzte Antwort am 13.04.2018 09:32:08 von b_lübben
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