Hallo,
wir haben einen neue Azubi bei uns ab 01.09.2017
Dieser kommt aus der Türkei und ist wohl Asylsuchend.
Nun hat er noch keine SV Nummer und der Lohn muss bald
an das RZ versendet werden.
Was passiert wenn einer dabei ist, wo die SV Nummer fehlt?
Grüße
Nico
Hallo,
Sie können mit Lodas die SV-Nummer von der Krankenkasse abrufen. So wie es sich anhört hat Ihr neuer Azubi wahrscheinlich aber noch keine. Dann müsste er einen Sozialversicherungsausweis beantragen. "Wohl asylsuchend" hört sich allerdings an, als wäre er gar nicht arbeitsberechtigt in Deutschland.
MfG
Otto Müller,
danke für die schnelle Antwort.
Das haben unsere Damen schon geklärt.
Der ist anerkannt und dadurch darf er eine Ausbildung machen.
Abrufen war erfolglos.
Kann der Lohn trotzdem erst mal (mit dieser Person) an das RZ verschickt werden?
Oder hat das eine Konsequenz für den das ganze Lohnpaket?
Nachträge usw. kann man dann ja immer noch machen und eine Nachberechnung usw., denke ich.
Grüße Nico
Wie Herr Müller schon schrieb, Sie sollten vorab klären, ob der AN eine gültige Arbeitserlaubnis besitzt.
Ansonsten kann mit dem Geburtsnamen, dem Geburtsland und des Geburtsdatums auch eine SV-Nummer über das System beantragt werden.
Hallo,
wie gesagt, dass mit der Arbeitserlaubnis haben die Damen hier schon abgeklärt.
Kann der Lohn trotzdem erst mal (mit dieser Person) an das RZ verschickt werden?
Oder hat das eine Konsequenz für den das ganze Lohnpaket?
Nachtragen kann man die Nummer ja dann immer noch,oder?
Grüße
Nico
Beitrag vom Nutzer gelöscht
Vielen Dank Herr Hecker!
Ich trage alles ein und sende den Lohn dann an das RZ.
Grüße
Nico