Hallo allerseits,
ich habe eine sehr spezielle Frage, aber vielleicht kann mir trotzdem jemand helfen:
Wir rechnen nach dem Öffentlichen Dienst ab. Nun soll ein Zuschuss von 5,- als Nettolohn gezahlt werden.
Die Grundlohnart 230 erledigt das ganz wunderbar, allerdings wird hier der Beitrag zur ZVK nicht berücksichtigt.
Datev verweist hier auf die Grundlohnart 108, Abrechnung nach Stundenlohn. Der Faktorschlüssel soll hier auf Festbetrag geändert werden.
Das funktioniert aber leider nicht. Der Bruttobetrag sinkt von rund 9,- Euro auf ca. 6,50 Euro und Netto bleiben statt der erwünschten 5,- nur noch ca. 3,- über.
Hat jemand einen Lösungsansatz?
Gruß
Sandra Linnemann
Hallo Frau Linnemann,
die Berechnung des ZVK-/VBLU-pflichtigen Entgelts ist bei der Netto-Lohnart 230 nicht möglich. Alternativ gibt es, wie von Ihnen bereits beschrieben, die Netto-Stammlohnart 108. Mit dieser Lohnart kann durch Anpassung des Faktorschlüssels auf „10 – Festbetrag“, auch ein Netto-Festbezug abgerechnet werden.
Weshalb jedoch in Ihrem Fall bei Buchung dieser Lohnart der Bruttobetrag sinkt, kann ich an dieser Stelle leider nicht prüfen. Bitte wenden Sie sich dazu über einen anderen Servicekanal an uns, damit wir der Sache auf den Grund gehen können.
Viele Grüße aus Nürnberg
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Falls jemand das gleiche Problem hat:
Mit Lodas ist die korrekte Umsetzung einer Nettolohnart unter Beachtung der Beiträge zur ZVK nicht möglich.