Hallo zusammen,
bei einem Mitarbeiter müssen aufgrund eines Gerichtsbeschlusses für die Monate Juni und Juli 2019 Gehaltszahlungen erfolgen.
In der Abrechnung wurde jetzt automatisch die Steuerklasse "0" (hat immer noch Steuerklasse I ) eingetragen und somit auch keine Steuer einbehalten.
Kann ich die Lohnsteuermerkmale manuell erfassen und macht es mir dann auch eine
neue Lohnsteuerbescheinigung?
Viele Grüße
Martina Zimmer
Hallo,
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Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG