Ich würde gerne korrigierte Abrechnungen für 2015 erstellen. Bei der Abrechnung der bav wurden falsche Beiträge und falsche Kontierungen hinterlegt. Wenn ich die Beträge und Kontierungen ändere, wird mit der Probeabrechnung keine Korrektur erzeugt. Wahrscheinlich gibt es hier eine ganz logische Erklärung, ich bin noch recht Neu im Bereich Lohn und ein wenig aufgeschmissen!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Blaurock,
rückwirkend geänderte Kontierungen führen nicht zu einer Nachberechnung. Geänderte Buchungslisten für das Jahr 2015 erhalten Sie auf diesem Wege ohnehin nicht, die Korrekturen werden in den Buchungsbeleg des aktuellen Monats mit eingesteuert. Hier würde ich eine manuelle Korrektur der Buchungen des Jahres 2015 empfehlen.
Wenn die geänderten Beiträge für die BAV rückwirkend erfasst wurden und keine automatische Nachberechnung in der Probeabrechnung erstellt wird, sollten Sie die Nachberechnung über die Bewegungsdaten mit Wert 1 und Bearbeitungsschlüssel 96 für den ältesten nachzuberechnenden Monat und den/die betroffenen Mitarbeiter erfassen. Es werden dann alle Abrechnungen ab diesem Monat neu abgerechnet und bei Abweichungen entsprechende Abrechnungen gedruckt.
Sollte auch dies nicht zu einer Korrektur der Abrechnungen führen, scheint irgendwas mit der Erfassung nicht korrekt zu sein. Dann müsste dies noch einmal geprüft werden.
Die Voraussetzungen für eine steuerlich und sozialversicherungsrechtlich rückwirkende Korrektur müssten von Ihnen auf jeden Fall geprüft werden.
Viele Grüße
Uwe Lutz