Guten Morgen Community,
für einen Stundenlohn-Empfänger auf Minijob-Basis wurde nun eine Pfändung zugestellt. Der Gläubiger pfändet zudem den Lohn bei der Hauptbeschäftigung. Im Beschluss heißt es, daß zur Berechnung des pfändbaren Teils die beiden Arbeitseinkommen zusammen zu rechnen sind.
Weiter heißt es "Der unpfändbare Grundbetrag ist in erster Linie den Einkünften des Schuldners beim Drittschuldner 1 (Hauptbeschäftigung) zu entnehmen, weil dieses Einkommen die wesentliche Grundlage der Lebenshaltung des Schuldners bildet."
Wie geht Ihr in diesen Fällen vor?
Viele Grüße
Ulrike Scheck
Der AN ist verpflichtet, die Unterlagen von seinem HauptAG zur Verfügung zu stellen. Ideal ist es, wenn sich die beiden Lohnabrechnungsstellen (Lohnbüro. StB, etc.) austauschen können. Denken Sie auch daran, die Zahl der Unterhaltsberechtigten abzuklären.
Danke für die Info.