Hallo,
kann mir jemand noch ein bisschen Sicherheit geben?
Für die Stammlohnart soll die 201 gewählt werden.
Im ersten Reiter "Allgemein"
wurde nur die Bezeichnung auf Inflationsprämie geändert.
(Bei Pfändung: voll pfändbar)
Im zweiten Reiter "Steuer/ SV/ UV"
war nichts zu ändern.
Behandlung mit 4 (Gesamtbrutto: Ja und SV/ ST -Frei)
nicht UV - pflichtig
Habt Ihr das auch so?
Vielen Dank im Voraus
Nico
Habt Ihr das auch so?
Ja, genau so.
Hallo
die Stammlohnart 201 ist aber nicht pfändbar. Die Inflationsausgleichsprämie ist aber lt Literatur pfändbar.
Wer weiß dazu mehr?
@na_und schrieb:Hallo
die Stammlohnart 201 ist aber nicht pfändbar. Die Inflationsausgleichsprämie ist aber lt Literatur pfändbar.
Wer weiß dazu mehr?
Dann ändert man die Pfändbarkeit für die angelegte Lohnart auf pfändbar.
Oder was willst du dazu noch mehr wissen?
Dann änderst du die Pfändbarkeit einfach auf voll pfändbar. Das wars. 🙂