Hallo,
gibt es eine Anleitung zum korrekten Anlegen bei E-Bikes?
Dass diese wie PKW behandelt werden ist mir bewusst, im Mandantenstamm ist bereits alles angelegt.
Im Mitarbeiterstamm bekomm ich allerdings es nicht so hin, dass die Leasingrate in der Abrechnung angezeigt wird. Das "Fahrzeug" ist dem Mitarbeiter zugeordnet und Privatfahrten werden mit 1% abgerechnet (Fahrten Wohnung/Tätigkeitsstätte nicht nötig). Aus den Hilfedokumenten rausgelesen habe ich die Leasingrate als monatliche Zuzahlung angelegt. Sollte dies dann nicht in der Abrechnung erscheinen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Haben Sie das E-Bike wie einen PKW angelegt ?
Auch in der Maske "Zuzahlung" alles eingepflegt ?
Dann erscheint auf der Abrechnung kein expliziter Ausweis der Zuzahlung sondern nur eine rechnerische Berücksichtigung (Zuzahlung mindert die 1%) = der Betrag ist niedriger.
Ja, wie PKW angelegt.
Ja, den Leasingbetrag als regelmäßige Zuzahlung hinterlegt.
Da es sich aber doch um eine Gehaltsumwandlung handelt sollte doch ein Ausweis erfolgen? Weil doch dieser Betrag vom laufenden Brutto "abgezogen" wird? Ebenfalls sollte dann doch das Steuerbrutto(SV-Brutto) ebenfalls vermindert sein, auch dies ist nicht der Fall. Irgendwo hab ich da n Bock..
Hallo Frau Niemeyer,
nur als Ergänzung zum Thema E-Bike Leasingmodell: Kennen Sie das Anwendungsschreiben des BayLfSt vom 22.05.17? Aus Lexinform aktuell Nr. 25 vom 23.06.17:
Wenn das berücksichtigt wird (wobei mir auch ganz logisch erscheint, dass der Restwert nach 36 Monaten nicht nur 5% beträgt) sieht die Vorteilhaftigkeit dieses Modells (der Leasingbranche) gar nicht mehr so toll aus...
Schöne Grüße
Willi Müller
Hallo Herr Müller,
vielen lieben Dank für den Hinweis, diese Thematik ist bekannt und wird bereits im Unternehmen diskutiert.
Anschubsen und erneutes Nachfragen ob jemand nicht doch weiß wo die Leasingrate eingegeben werden muss?
Die Datev-Hotline war nicht wirklich hilfreich..
Guten Morgen,
da es sich um eine vertragliche Gehaltsumwandlung in einen Sachbezug handelt, können Sie eine Brutto-Lohnart wählen, die z. Bsp. "Gehaltsverzicht für Sachbezug" lautet.
Diese können Sie dann als weiteren Bezug erfassen und das Gehalt, wie bisher, belassen.
So haben Sie das dann auf der Abrechnung untereinander:
Gehalt EUR 2.000,00 (Betrag, wie vor der Vereinbarung für Fahrrad)
Gehaltsverz. EUR 75,00- (Leasingrate oder vereinbarter Gehaltsverzicht)
1% Regelung EUR 250,00 ("Bruttolistenpreis" Fahrrad 2.500,00)
Gesamt EUR 2.175,00
steuer- u. sv-Brutto EUR 2.175,00
Nettoabzug EUR 250,00-
Auszahlungsbetrag EUR 2.175,00 abzgl. Steuer u. SV u. Nettoabzug
So müsste das am Ende auf der Abrechnung aussehen.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo Frau Niemeyer,
habe das gleiche Problem...
Haben Sie die Leasingrate zwischenzeitlich erfassen können?
Wenn ja, würde mich sehr interessieren wie Sie vorgegangen sind?
Welche Stammlohnart ect.
Vorab lieben Dank!
Hallo Frau Knöpfle,
leider habe ich es noch nicht geschafft die, auf den ersten Blick sehr hilfreiche, Antwort von Herrn Reich auszuprobieren.
Ich werde dies auch vermutlich frühestens in der nächsten Woche in Angriff nehmen und wieder ein bisschen mit Probeabrechnungen testen können.
Noch als Hinweis zu Herrn Müllers Information. Die Leasinganbieter "bewegen" sich scheinbar in der Sache. Hier ein paar Infos:
https://www.sazbike.de/hersteller/jobrad/leasingraeder-neu-bewertet-1304721.html
http://www.eurorad.de/content/uploads/2017-08-28-News-10-Regelung-an-UN.pdf
Und nach Information eines Mandanten bietet Jobrad wohl auch eine für den Leasingnehmer kostenfreie Lösung, mindestens für die Altfälle.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo Herr Reich,
verstehe ich es richtig und die Leasingrate wird nur vom Bruttolohn abgezogen und nicht noch zusätzlich vom Nettolohn?
Falls ja, können Sie mir vielleicht sagen, unter welcher Stammlohnart man diese erfassen könnte?
Bei Sachbezügen wir nämlich automatisch nach einem Nettoabzug verlangt.
Vorab vielen Dank für Ihre Mühe!
Viele Grüße
K. Knöpfle
Hallo K. Knöpfle,
das Dokument 5303259 Firmenwagen / Privatfahrten / Dienstwagen wurde am 14.09.2017 um den Punkt Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern durch Leasing erweitert.
In diesem finden Sie eine Hilfestellung zur Umsetzung im Programm.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo zusammen,
die Frage, die sich mir gerade stellt ist, wird die Leasing-Rate inkl. oder exkl. MwSt. vom Brutto abgezogen?
VG
Hallo,
die Frage haben wir uns damals bei unserem ersten Rad auch gestellt. Der Steuerberater hat gesagt, wenn das Unternehmen Vorsteuerabzugsberechtigt ist, wird die netto Rate berücksichtigt. So wird es seitdem auch in unserem Unternehmen umgesetzt.
Grüße
Christina
Hallo Herr Knöpfle,
ich rechne auch erst seit kurzem JobRad ab.
Wir nehmen den JobRadbezug vom Brutto als negativen Bezug (der Wert ist im Netto ausgewiesen, da Vorsteuerabzug).
Im Brutto kommt hinzu der Jobrad-AG-Zuschuss in Höhe von 5,00 und 6,00 geldwerter Vorteil welcher im Netto wieder abgezogen wird.
Wer rechnet so auch ab?
Hallo Zusammen,
ich befasse mich momentan mit derselben Problematik. Erst habe ich die Schlüsselung wie Sie vorgenommen.
Wo ich nun zweifele: Mein Fall beinhaltet eine E-Bike-Nutzung bei Gehaltsverzicht (auch Jobrad).
Wird hier eine Kürzung als Gehaltsverzicht vom Brutto-Entgelt mit Auswirkung in der LSt/SV vorgenommen?
Oder muss der Abzug Nettobezug erfolgen?
Viele Grüße
Guten Tag,
der Abzug erfolgt im Brutto.
Der Vertrag mit JobRad sieht so aus: Leasingnehmer sind wir. Leasinggeber JobRad. Der Mitarbeiter hat nur den Nutzen. So bezahlt auch der Arbeitgeber die gesamte Leasingrate. Das steht auch im Leasingvertrag, Seite 2 im Nutzungsüberlassungsvertrag von JobRad unter Punkt 1. Entgeltumwandlung: "Der Mitarbeiter wandelt monatlich aus seinem Brutto-Arbeitsgelt einen Teilbetrag (die Umwandlungsrate) in Höhe der auf Seite 1 genannten Umwandlungsrate um".
Siehe auch Dokument 1005927 auf Seite 3 Punkt 3. "Das Gehalt wird über die Dauer der Nutzungsüberlassung in Höhe der monatlichen Gesamtrate gekürzt. Hier ein Abrechnungsbeispiel:
Viele liebe Grüße
Nachtrag: Das beispiel ist in JobRAd mit Anschaffungspreis: UVP 3390,00 Euro. 0,25% vom abgerundeten auf 100 sind dann 8,00 € im Netto. (beim Firmenfahrzeug mit 20.000 Euro Neuwert wären es mit 1,0 % € 200,00 Euro, hier erklärt sich der niedrige Nettoabzug)
Vielen Dank für die umfangreiche Antwort.
Moin,
eine Frage hierzu:
Die Datev verweist in Dokument Nr. 1005927 auf das "BMF-Schreiben vom 19.04.2013 GZ IV C5 – S 2334/11/10004 DOK 2013/03564989 unter Rn. 4 Satz 2", wonach der Gehaltsverzicht max. auf den geldwerten Vorteil begrenzt wird.
Im Datev- Beispiel sind dies dann statt € 100,00 Gehaltsverzicht nur noch € 7,00 Gehaltsverzicht, in Höhe des geldwerten Vorteils.
Diese Begrenzung nehmen Sie nicht vor, wenn ich dies in Ihrem Beispiel richtig sehe.
Hier werden € 90,86 als Gehaltsverzicht und € 8,00 als Privatfahrt abgerechnet. Ohne Deckelung des Gehaltsverzichtes.
Haben Sie hierzu eine andere Grundlage als die Datev gefunden?
Besten Dank im Vorfeld!
@Petra3 Das hast du falsch verstanden.
Der Hinweis sagt, dass der AN die Gesamtrate in Form eines Gehaltsverzichts übernimmt, du aber diese Form der Übernahme nicht über die Zuzahlungs-Option in der Firmenwagenmaske eingeben kannst, da die Zuzahlung auf die Höhe des geldwerten Vorteils begrenzt ist.
Da steht nicht, dass die Übernahme der Leasingrate auf den geldwerten Vorteil gedeckelt ist.
Super, vielen Dank!