Folgendes Problem, das sicher eine logische Lösung hat, die ich aber momentan einfach nicht finden kann:
Unter "Beschäftigung-->Fehlzeiten wurde vom 23.05.-24.05. "Kinderpflege mit Krankengeld" eingegeben. Es handelt sich um einen Gehaltsempfänger.
Bei der Lohnabrechnung kürzt er allerdings das Gehalt nur um einen Tag. Die Meldung der Entgeltersatzleistung an die KK für das Kinderkrankengeld beinhaltet auch nur diesen einen Tag.
Hat jemand eine Idee, woran das liegt?
Haben Sie mal die Umrechnungsformel geprüft? Wenn hier durch 30 geteilt wird, dann tritt im Mai genau Ihr Fall auf, da dieser 31 Tage hat. Wenn ich hiervon, dann 2 Tage abziehe komme ich auf 29 und bei der Kürzungsformel mit Teiler 30 macht dies dann nur 1 Tag aus.
Hallo,
haben Sie schon mal geguckt wie die Schlüsselung unter der Arbeitszeit ist?
Arbeitet der MA auch an diesen beiden Tagen oder hat er ggf. den Donnerstag oder Freitag frei?
Daran könnte es denke ich liegen.
Super! Vielen Dank!!! Es lag tatsächlich an der Eingabe unter Arbeitszeiten -->regelmäßige Arbeitszeit --> Angaben zu gespeicherten Festbezügen bei Teilmonaten--->Umrechnung der Festbezüge ---> Betrag x zu bez. Kalendertage / 30. Wenn ich das ersetze durch "Betrag x zu bez. Kalendertage / tats. Tage Monat" rechnet er für 2 Tage die Entgeltkürzung bzw. das zu meldende Entgelt für 2 Tage als Basis für das Kinderkrankengeld.
Stellt sich allerdings die Anschlussfrage: was ist denn nun richtig? 1 Tag oder 2 Tage kürzen?
Wenn es 2 Arbeitstage waren, dann ist eine Kürzung von 2 Tagen richtig.