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Lodas: Krankengeld nach KUG

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letzte Antwort am 19.11.2021 15:11:31 von Sofie-Friedrich
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ulis
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Morgen Community,

 

ein AN ist seit 30.05.20 krank und fällt nun im Juli aus der Lohnfortzahlung. Für die Zeit vom 23.03.20 - 08.05.20 hat er KUG erhalten. Diesen Zeitraum habe ich bei den Fehlzeiten/Bezug Krankengeld/Besonderheiten eingetragen.

Zu bescheinigen für die KK ist nun der Monat April. Ich habe im April in der Entlohnung/sonstige Angaben für EEL das vereinbarte Brutto erfaßt und die NB mit 1/96 gestartet.

Das lfd. Entgelt vereinbart steht auf der Bescheinigung. In der Spalte Letzter Zeitraum vor Unterbrechung kommt der April und bei lfd. Brutto tatsächlich das im April zur Auszahlung gelangte anteilige Gehalt (ohne KUG). Ist das korrekt so?

Viele Grüße

 

Ulrike Scheck

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 


tritt während des Bezugs von Kurzarbeitergeld/Saison-Kurzarbeitergeld die AU oder die Freistellung ein, muss das Arbeitsentgelt aus dem letzten abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der Kurzarbeit gemeldet werden.
Da dieser Zeitraum derzeit leider nicht automatisch korrekt herangezogen wird, korrigieren Sie den Zeitraum vor Unterbrechung bitte manuell. Aktivieren Sie hierfür das Kontrollkästchen "Sonderfall rückwirkende Verdiensterhöhung" in der Fehlzeit unter Register Arbeitsentgelt.

 

Der Sachverhalt wurde bereits an die zuständigen Kollegen weitergegeben. 

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
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Beste Grüße Wolfgang Stein
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ulis
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Hallo Herr Stein,

 

danke für die Info. Es erscheinen dann drei Zeiträume (April = Gehalt ohne KUG, März = Gehalt ohne KUG, Februar = Gehalt 100 %) incl. Betragsangabe des lfd. Entgelt vereinbart brutto und netto. 

Das ist derzeit programmtechnisch nicht anders darstellbar, korrekt?

 

Viele Grüße

 

Ulrike Scheck

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Wolfgang_Stein
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Hallo, 

 

haben Sie in der Fehlzeit drei Zeiträume erfasst? Wenn ja, werden auch diese drei Zeiträume in der EEL Bescheinigung ausgegeben. Wenn nur der Zeitraum vor der Unterbrechung und vor KuG gemeldet werden soll, erfassen Sie nur diesen Zeitraum. 

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
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Beste Grüße Wolfgang Stein
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ulis
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Hallo Herr Stein,

 

in den Fehlzeiten sind erfaßt:

 

30.05.20-10.07.20 Krank mit AU

11.07.20 - offen    Krankengeld

 

Es gab keine Krankheitstage im KUG-Zeitraum 23.03. - 08.05.20.

 

Zugleich in 2/20 lfd. brutto vereinbart 2.500,01 und in 4/20 lfd. brutto vereinbart 2.500,00 sowie NB 2/20 mit 1/96 im Juli.

 

Viele Grüße

 

Ulrike Scheck

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AG2020
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Hallo Herr Stein,

 

ich habe dasselbe Problem bei der EEL-Bescheinigung erstellen (vor der Abrechnung, LODAS).

Habe dann wie Sie beschrieben haben "Sonderfall rückwirkende Verdiensterhöhung" aktiviert und den letzten Zeitraum vor AU und KuG und das laufende Brutto tatsächlich eingegeben.

Lfd. Netto tatsächlich wird doch vom Programm automatisch ermittelt, oder??

 

Bei 4030,60€ Brutto passt das ermittelte Netto in Höhe von 3607,14€ aber nicht...(er zahlt ja allein an LSt. über 300,00€)🤔

 

Was mache ich falsch, kann ich evtl. das Netto irgendwo selbst festschreiben??

 

VG

A. Graf

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 

 

den Sachverhalt würden wir uns gerne näher anschauen. Setzen Sie sich dafür bitte über einen anderen Weg mit uns in Verbindung. 

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
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Beste Grüße Wolfgang Stein
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Sofie-Friedrich
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@Wolfgang_Stein 

 

mal eine bescheidene Frage Herr Stein:

 

konnten Sie das Problem nun lösen oder nicht? Es gibt eine einfache Lösung im Programm.  Ich hatte damals auch ein E-Mail an Datev-Info gesendet und das was vom 20.07.2020. Das war genau zu diesem und ich habe geschrieben, dass ich weiß, wie es geht. Ich wollte die Datev vor falschen Angaben schützen. 

 

Es ist für mich einfach erschreckend, dass keine korrekte Mitteilung an den Fragenden erfolge. Das merke ich kritisch für Sie an und das negativ. Da einerseits, weil auf mein E-Mail vom 20.07.2020 keiner geantwortet hat und andererseits weil Sie, Datev, behauten, dass es zu diesem Zeitpunkt keine Lösung geben würde

 

Das ist, "liebe" Datev, nicht professionell!

 

Und das schon gar nicht in der Lohnabteilung von Datev. Denn diese kümmern sich wirklich um alles und helfen. Sie habe damit Ihren Kolleginnen einen doch großen Bärendienst erwiesen und auch an den Programmierkollegen.

 

Die Frage werden wohl viele Lohnabrechner in 2020 gehabt haben. Aber falsche Lösung, sehr geehrter Herr Stein,  ist schlichtweg nicht tragbar.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Kristin_Frohmeyer
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Hallo,


mein Kollege @Wolfgang_Stein hat die Lösung im Programm am 16.07.2020 erläutert. Diese finden Sie auch in unserem Dokument 1018435 - EEL: Zeitraum vor Unterbrechung wird bei Kurzarbeit nicht korrekt bescheinigt.


Es tut mir leid, dass Sie auf Ihre Anfrage keinerlei Rückmeldung unsererseits erhalten haben. Gern prüfen wir, was mit Ihrer Anfrage vom 20.07.2020 geschehen ist. Wenden Sie sich dazu über einen anderen Servicekanal an uns.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
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Sofie-Friedrich
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@Kristin_Frohmeyer 

 

Sehr geehrte Frau Frohmeyer,

 

noch einmal kurz um zur korrekten Einordnung. Herr @Wolfgang_Stein hat geschrieben, dass es keine korrekte Lösung gäbe. Das Datev-Dok 1018435 ist vom 28.08.2021. Gut, es gab wohl kein Datev-Dokument. Ich hatte damals auch keines gefunden und will auch nicht mehr nachforschen. Nach Kurzüberprüfung meinerseits ist diese Lösung mE nicht korrekt. 

 

Ich hatte den Fall im Mai 2020 und habe diesen dann mit der AOK gelöst über Datev. Ich melde mich noch  einmal und präsentiere meine Lösung.

 

Unabhängig davon wird vieles in Lodas nicht automatisch herangezogen. Ich mache nicht viele Lohnabrechungen, aber irgendwie hat man ein Spezialfall, der im Prinzip einfach ist. Aber dann kommt die Nichtumsetzung bzw. mangelnde Umsetzung . Ich verstehe auch, dass die Formulare sich im Arbeits-und SV-Recht nunmehr auch jährlich mehrfach ändern. 

 

 

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Sofie-Friedrich
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@Kristin_Frohmeyer 

@Wolfgang_Stein 

 

Sehr geehrte Frau Frohmeyer, 

 

ich bin noch einmal in die Vergangenheit gegangen.

 

Aber zuerst vorab:  Die Datev hat für Lodas für diesen Fall keine korrekte Lösung. Das ist schade und wir haben den 19.11.2021.  Das Ganze ist etwas komplex und wenn man mich nach meinem E-Mail an die Datev vom 20.07.2020 angerufen hätte, so wäre auch eine bessere Lösung gefunden.

 

Die Lösung von Herrn @Wolfgang_Stein ist mE nicht korrekt. Das Datev-Dok. 1018435 ist ebenfalls mE nicht korrekt. Beides ist sogar falsch.

 

Ich hatte am 27.05.2020 (also vor mehr als einem Jahr) das mit einem zuständigen Sachgebietsleiter der AOK besprochen und habe dann die Lösung im Programm gefunden: Ich hatte damals an die AOK geschrieben:

 

Auszug mein E-Mail an die  AOK vom 28.05.2020:

"In dem vorliegenden Fall konnte ich gestern Abend eine korrekte EEL-Meldung erstellen und auch elektronisch über die Datev senden. Das Problem im Programm Lodas von Datev liegt darin, dass in einem separaten Feld für das „laufende vereinbarte Brutto“ einzutragen ist. Dieses ist etwas versteckt. Die Eingabe ab wann Kurzarbeit vorliegt hier unwichtig. Das Kuriose ist, dass im Programm diverse Felder für das „vereinbarte Brutto“ vorhanden sind mit jeweils anderen Zielen. Bei Bescheinigungen für da Arbeitsamt nach § 313 SGB III wird das fiktive, vereinbarte Brutto normal ausgewiesen."

 

Die AOK (der SG-Leiter) und ich waren uns damals schon einig, dass im Feld "Sonderfall rückwirkende Verdiensterhöhung" (Datev-Dok 1018435) nichts eingetragen werden darf. Es wäre auch falsch. 

 

Die Lösung sieht wie folgt aus (bzw. war damals so, es wird wohl immer noch so sein): 

Personaldaten/Beschäftigung/Schnellerfassung/Entlohnung/ und dann kommt ein Feld

"Sonstige Angaben für EEL - laufendes Brutto vereinbart"

 

hier ein Ausschnitt

SofieFriedrich_0-1637330929632.png

 

Dort trägt man das vereinbarte Brutto vor Kurzarbeit ein. 

 

Das ist die Lösung am 27.05.2020

 

Die Datev hat aber immer noch nicht hinbekommen, dass bei der EEL-Meldung man nicht Kurzarbeit wegen COVID-19 auswählen kann. Die verfügbaren Einstellungen passen nicht.

 

 

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letzte Antwort am 19.11.2021 15:11:31 von Sofie-Friedrich
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