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Lodas - Interner wechsel der Beraternummer

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letzte Antwort am 16.04.2019 15:19:24 von Vanessa_Mertel
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katjaladegan
Beginner
Offline Online
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Hallo alle zusammen,

wir haben einen Mandanten über unsere Beraternummer in Lodas abgerechnet. Dieser Mandant nutzt Unternehmen Online, wo sowohl die Auswertungen als auch die Zahlungen über die Bank automatisch bereitgestellt wurden.

Jetzt hat unser Mandant im Unternehmen Online eine eigene Beraternummer, welche bei uns die Unterberaternummer ist. Das Problem ist jetzt nur, dass die Auswertungen und die Zahlungen nicht im Unternehmen Online ankommen.

Gibt es die Möglichkeit im Lodas-Programm eine Unterberaternummer anzulegen oder muss man intern dem Mandanten eine neue Mandantenummer vergeben? D. h. internen Mandantenübertrag machen?

Über eine schnelle Hilfestellung würde ich mich freuen.

MfG Katja

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
901 Mal angesehen

Hallo Katja,


die Bereitstellung der Auswertungen und auch der Zahlungen kann in Unternehmen online immer nur auf den Ordnungsbegriffen (Berater- und Mandantennummer) erfolgen, auf denen der Lohn im Rechenzentrum abgerechnet wird.
Sie haben zwei Möglichkeiten, wie Sie in diesem Fall vorgehen können.

Zum Einen können Sie den Mandanten in Ihrem System auf die Unterberaternummer übertragen. Eine Beschreibung, wie Sie dafür im Programm Mandantenverwaltung RZ vorgehen, finden Sie im Info-Dokument 1071035 "Mandantendaten übertragen im DATEV-Rechenzentrum mit der Mandantenverwaltung RZ".


Mit einer Erstbestückung holen Sie sich im Anschluss den Mandanten auf der Unterberaternummer in Ihr Programm LODAS und rechnen auf diesen Ordnungsbegriffen weiter ab.

Für die zweite Variante, die Ihnen zur Verfügung steht, kann der Mandant auf der Berater- und Mandantennummer bestehen bleiben, die derzeit abgerechnet wird.


Im Programm Unternehmen online des Mandanten kann in der Anwendung "Stammdaten" der Mandant unter Ihrer Hauptberaternummer angelegt werden.


Wichtig ist hierbei, dass Sie in der Rechteverwaltung online, welche Sie mit der Administratoren-SmartCard öffnen können, für den Mandanten die Rechte für die von Ihnen abgerechneten Ordnungbegriffe freigeben.

Liebe Grüße


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 16.04.2019 15:19:24 von Vanessa_Mertel
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